Guten Abend zusammen,
es besteht eine Frage zum Thema Beförderung.
Ein Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion bekommt die Möglichkeit, den Posten des Betriebsleiters in einer Zweigstelle seiner Firma zu übernehmen.
Da ihm nur einen Tag Bedenkzeit eingeräumt wird, sagt er ohne Kenntnis über seine zukünftigen Tätigkeitsfelder, zunächst zu.
In einem klärenden Gespräch mit dem derzeitigen Betriebsleiter stellt der AN fest, dass ihm die dort anfallenden Arbeiten nicht zusagen.
Darf der AN die Beförderung ablehnen, auch wenn laut Arbeitsvertrag die Möglichkeit zur Versetzung gegeben ist?
VG, Annie