Beförderung ablehnen?

Guten Abend zusammen,

es besteht eine Frage zum Thema Beförderung.

Ein Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion bekommt die Möglichkeit, den Posten des Betriebsleiters in einer Zweigstelle seiner Firma zu übernehmen.
Da ihm nur einen Tag Bedenkzeit eingeräumt wird, sagt er ohne Kenntnis über seine zukünftigen Tätigkeitsfelder, zunächst zu.
In einem klärenden Gespräch mit dem derzeitigen Betriebsleiter stellt der AN fest, dass ihm die dort anfallenden Arbeiten nicht zusagen.

Darf der AN die Beförderung ablehnen, auch wenn laut Arbeitsvertrag die Möglichkeit zur Versetzung gegeben ist?

VG, Annie

Hallo Annie,

wenn der bestehende Arbeitsvertrag keine Leitungsfunktion vorsah. bedeutet die Tätigkeit als Betriebsleiter eine Änderung des Arbeitsvertrages. Die kann nur einvernehmlich geschehen, d.h. natürlich nicht ohne Einverständnis des Arbeitnehmers.
Unabhängig davon ist eine Zuweisung zu einem anderen Betriebsort natürlich zulässig, wenn dies im Arbeitsvertrag dies so ausdrüclich vorgesehen ist.

Gruß

Michael

Hallo Michael,

Danke für die Antwort.

Konkret bedeutet das also: In seiner derzeitigen Position kann der AN in einem anderen Betrieb eingesetzt werden, aber nicht in einer höher gestellten Position?

Wie verhält es sich mit der mündlichen Zusage des AN? Inwieweit ist sie bindend-insbesondere in Anbetracht der kurzen Bedenkzeit und der fehlenden Kenntnis über die demnächst auszuübenden Tätigkeiten?

Da mittlerweile einige Wochen vergangen sind, ohne dass der AN eine Zusage/Absage seitens des AG erhalten hat -möglicherweise hat sich der AG für einen anderen Bewerber entschieden- wie sollte der AN am besten weiter verfahren? Direkt Meldung geben, dass man es sich anders überlegt hat oder warten, bis der AG das Thema nochmal zur Sprache bringt? Rein rechtlich gesehen…

Hi!

wenn der bestehende Arbeitsvertrag keine Leitungsfunktion
vorsah. bedeutet die Tätigkeit als Betriebsleiter eine
Änderung des Arbeitsvertrages.

Das ist - mit Verlaub - Blödsinn.

Gruß
Guido

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Kommt darauf an
Hi!

Ohne den Vertragstext im genauen Wortlaut zu kennen, ist eine Beantwortung ganz einfach nicht möglich.

Wenn dort bspw. irgendwas von „… kann im Rahmen seiner Qualifikation in anderen Bereichen eingesetzt werde …“ steht, ist es durchaus möglich, dass der AN eben nicht so einfach ablehnen kann.
Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage nur, dass es sein könnte.

Gruß
Guido