Beförderung ohne Kenntnisse

Folgendes Szenario: Eine Firma hat eine interne Ausschreibung mit bestimmten Voraussetzung, die für diese Stelle wichtig sind. Mitarbeiter,die diese Voraussetzungen haben bewerben sich und auch welche, die diese nicht haben. Befördert wird der Mitarbeiter, der die Kenntnisse nicht besitzt mit der Klausel, diese innerhalb eines Jahres zu erwerben durch Fortbildung. Der Mitarbeiter, der diese Kenntnisse aber schon besitzt, ist auf der Warteliste, falls der ander die Fortbildung nicht macht oder schafft. Ist das Rechtens, oder müsste der Mitarbeiter mit den Kenntnissen die Stelle bekommen und der ander müsste sich wieder bewerben, wenn er die Fortbildung absolviert hat!
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich…
Gruß

Guten Tag,

leider haben Sie keinen Anspruch darauf, vorrangig berücksichtigt zu werden. Der Arbeitgeber kann einseitig bestimmen, wen er wann und wie befördert. Das gilt nur dann nicht, wenn es ein Beförderungsschema gibt oder einen Betriebsrat. Letzterer ist zu beteiligen, weil die Beförderung eine Versetzung sein könnte, die mitbestimmungspflichtig ist.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hilft nicht. Sie werden nicht „ungleich“ behandelt. Sie werden also nicht gegenüber einer vergleichbaren Person benachteiligt oder gar diskriminiert.

Tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen

Ivailo Ziegenhagen
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Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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