Beförderung von 400€ Job während der Schulzeit

Guten Tag,

Zur Zeit arbeite ich bei LIDL als 400€ Aushilfe, und besuche die 13. Klasse eines Gymnasiums. Mein Vorgesetzter hat mir Angeboten, mich zu befördern, sodass ich einen 60 Stunden-Vertrag bekommen würde. Nun plagen mich einige Fragen und Zweifel, wenn ich jetzt durchschnittlich 600€ verdienen würde pro Monat, wie sieht es dann mit folgenden Sachverhalten aus:
Kriege ich bzw. meine Eltern weiterhin Kindergeld?
Kriegen meine Eltern weiterhin Wohngeld?
Wieviel wird mir an Steuern (Steuerklasse 1) etwa abgezogen?

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß, SK

Hallo,

ich würde an deiner Stelle bei den 400,- € Job bleiben, weil du dann im Monat ca. 100,- € mehr hast, bei Steueklasse 1.

Kindergeld bleibt.

Wohngeld, könnte passiern , das es gestrichen wird.

Mfg

Angela06

Hallo,
Ehrlich gesagt würde ich ihnen davon abraten, denn es hat mehr Nachteile als Vorteile.
Nachteile:Ihr Verdienst wird ihnen komplett Versteuert,Krankenkasse, ALG und alles andere wird ihnen abgezogen. Nach den Abzügen bleibt ihnen noch zwischen 380€ - 420.-€ Das Kindergeld ist in Gefahr und das Wohngeld wird ihren Eltern mindestens zu 2/3 gestrichen.
Den einzigen Vorteil was ich sehe ist, das früher in die Rente einbezahlt(mehr) wird.Ob sich das in der heutigen Zeit noch lohnt ist fraglich!

Gruß
monika61

Genau das denke ich mir auch, vielen dank für die ganzen Antworten!

Hallo Damorg,

die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld liegt bei 8004,00 € per anno, also 667 € monatlich, dabei etwas aufpassen, schon ein Euro drüber reicht zur Streichung. Beim Wohngeld kenne ich mich nicht so aus, es könnte sein, daß das angerechnet wird, einfach mal beim Amt nachfragen. Steuern fallen keine an, denn auch hier liegt die Freigrenze bei 8004,00 €, erst darüber wird es steuerpflichtig. Aber Sozialversicherungsbeiträge werden glaub ich abgezogen, also kommt ca. 20 % weniger raus. Außerdem ist die Frage, ob sich der Zeitaufwand lohnt, da der Stundenlohn bei Lidl nicht gerade berauschend ist, dafür aber das Abitur leiden würde und das kann man im Nachhinein nicht korrigieren.

Viele Grüße,
C.

Hallo
Also soviel mir bekannt ist bekommst du weiterhin dein Kindergeld . Mit dem Wohngeld ist das so ist das ein regelmässiges einkommen muss man es ja angeben den es gilt als einkommen und es reduziert sich evtl das Wohngeld ein klein wenig.
Warum handelst du nicht mit deinem Chef aus das du auf 400 € im Monat bleibst und er dir 2 mal im Jahr das doppelte auszahlen kann soviel mir bekannt ist darfst du 2 mal im Jahr das doppelte verdienen aber nur 2 mal im Jahr (hoffe das gesetz hat sich nicht geändert)Ich glaube das du dann vllt mehr davon hast vorrausgesetzt dein Chef spielt mit wieviel du da Steuern bezahlst bei so einem für dich hohen (für den Staat doch geringen) betrag kann ich dir leider nicht sagen
Ich finde es jedoch super geil das du dir da so gedanken darüber machst.
LG Mausi123

Hallo,
es besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn bei volljährigen Kindern die Einkünfte des Kindes nicht mehr als 8.004 € betragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
du kannst bzgl. des Kindergeldes auf der HP der FAmilinekasse alles nachlesen.
www.familienkasse.de
Im Übrigen gilt die Jahreseinkommensgrenze von 8004 €.
D.h., sofern du nicht noch andere Einkünfte hast, müsste auch ein Einkommen von ca. 600 € brutto monatlich noch reichen, um weiterhin Anpsruch auf Kindergeld zu haben.
Gruß
juliatimlea

Hallo,

600 €, dies ist dann ein Midijob, bis 400 € ist es ein Minijob.

Du darfst im Jahr 8.004 € verdienen, dazu gehören deine gesamten Einkünfte, wie z.B. auch Kapitaleinkünfte (Zinsen).

Wenn deine gesamten Einkünfte 8.004 € nicht übersteigen, erhalten deine Eltern Kindergeld.

du kannst mal im google: midijob Rechner schreiben, da kannst du dann deine Daten eintragen und es ausrechnen lassen, was dir abgezogen wird. Da ich keine genaueren Angaben habe, kann ich es nicht machen.

Hier ein link: http://www.gleitzonenrechner.de/

Bei Wohngeld kenne ich mich leider nicht aus, da kann ich dir nicht weiter helfen. Sorry

Mfg
Michelle

Hallo,

wenn Sie sonst keine Einkünfte haben, dann haben sie ca. 7.200 € im Jahr. Das liegt unterhalb der Einkunftsgrenze 8.002€. Somit passiert steuerlich und bzgl. Kindergeld nichts.

Wie hoch die Grenzen beim Wohngeld sind kann ich nicht sagen.

Hallo,
ob Lohnsteuer erhoben wird kann man unter www.abgabenrechner.de prüfen.
Das Kindergeld kann man bekommen, wenn die Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten) unter 8.004 € (für 2011) liegt.

Beim Wohngeld habe ich keine Ahnung.

Gruß

Hallo, bei den Fragen der sozialen Sicherheit kenne ich mich leider nicht aus.

MfG

Stefan Seidel