im MuSchG steht:
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln
Was fällt unter Beförderungsmittel?
Angenommen eine Frau arbeitet im Außendienst, hat einen Firmenwagen und ist schwanger. Würde die Frau dann unter das Beschäftigungsverbot fallen?
Zitat: Es kommt auch zur Anwendung bei der Tätigkeit als Verkaufsfahrerin oder Vertreterin für einen großen Bezirk., wenn ihre Fahrzeit mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht und somit der Gesamttätigkeit eine entscheidende Bedeutung gibt.