Beförderungspflicht der Bahn?

Hallo Experten,

als Pendlerin habe ich mittlerweile keine Toleranz mehr gegenüber dem berühmt berüchtigen Unternehmen Zukunft. Besonders ärgerlich auf meiner Hausstrecke ist, dass täglich der meist verspätete Metropolitan-Zug vorbeikommt, der allerdings nur zum „Ausstieg“ hält.

Kein Mensch darf einsteigen, egal welche Art von Fahrschein man besitzt (teure ICE-Monatskarten, IC, Verbund etc.). Da der achso private Luxuszug Metropolitan (100 % Bahntochter) offensichtlich immer Vorrang hat, sind „unsere“ IC-Züge fast täglich verspätetet.

Ich frage mich nun, ob die Bahn, bzw. die 100 % Bahntocher eine Beförderungspflicht hat, bzw. ob ich die einklagen kann. Ich habe nämlich langsam echt die Faxen dicke.

Original-Zitat von gestern:

„Warum darf ich in diesen Zug nicht einsteigen?“

„Weil das der Metropolitan ist.“

„Das ist keine logische Antwort auf die Frage“

„Weil Ihr Zug ja gleich kommt“

„Das ist immer noch keine Antwort“

„Weil der Metropolitan so was wie ein ICE ist“

„Ich habe eine ICE-Monatskarte!“

Großes Schweigen, schnell wieder rein in den Zug und weiter geht’s zur Endhaltestelle, ohne irgendjemanden mitzunehmen.

Vielen Dank & Grüße von Marie

Hi Marie,

die Antwort ist einen einfache:

die Privatisierung der Bahn ist gefordert erhofft und erwünscht. Weil das bahngeschäft aber defizitär ist, macht das auf den großen Strecken keiner lediglich die connex auf den kleinen Strecken.

Der Metropolitain ist ein Privatzug.

Eine Beförderungspflicht der DB besteht nur in DB-eigenen Zügen.

Der Metr. gehört nicht zur DB.

Daß die Firma eine 100-Proz.-Tochter der DB ist spielt hierbei keine Rolle.

gruss

PS:

auch ich weiss, daß auf unserem Bhf kein einzgier Zug ohne die Durchsage der Verspätung ein- und ausfährt. Der Bus ist ebenfalls keine Alternative. Abfahrten regelmäßig bis 15 min verspätetet Abfahrten an den Umsteige-Orten aber pünktlich!

ich als Pendler habe mich jetzt entschlossen mir ein auto zu kaufen.

gruss

Vielleicht so ??
Hallo,

man könnte eine leichte Parallele ziehen: http://www.stern.de/wirtschaft/geld/index.html?id=50…

gruß

dennis

Hallo Marie,

die Bahn hat zwar grundsätzlich eine Beförderungspflicht, sie ist aber nicht verpflichtet, ansonsten zuschlagpflichtige Züge zur Beförderung mit Fahrkarten anderer Kategorien freizugeben.
Das Thema kam gerade hier in NRW hoch, weil hier in den letzten Wochen ca. 40% aller Nahverkehrszüge und S-Bahnen ausgefallen sind (angeblich wegen dem überraschenden Laubfall im Herbst). Die Freigabe von IC- oder ICE-Zügen für Fahrgäste (oder besser: Beförderungsgut Mensch) mit Karten eines Verkehrsverbundes liegt einzig und allein im Ermessen des Zugführers bzw. Fahrdienstleiters vor Ort. Und nach den hiesigen Presseberichten ist´s nicht einmal geschehen.
Schlimmer noch: Die Deutsche Bahn AG hat als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundesbahn bzw. der Reichsbahn (die gab´s auch mal, und nicht nur in der DDR) das Privileg eines Haftungsausschlusses. Das bedeutet, dass die Deutsche Bahn AG nur unter ganz bestimmten, engen Grenzen haften muss, wird die Leistung, die sie versprochen hat (also die Beförderung), nicht erbracht. Und Du als Ottilie Normalverbraucherin wirst nie die Grenzen sprengen können, um die Bahn in Regress nehmen zu können.
Dieses möglich macht eine Verordnung aus dem Jahre 1938, die noch heute gilt.
Traurig, aber sehr wahr…

Vielleicht sind in diesem Zusammenhang diese Artikel interessant:
http://www.waz.de/waz/waz.standard.volltext.php?id=9…

http://www.waz.de/waz/waz.standard.volltext.php?id=9…

http://www.waz.de/waz/waz.westen.artikel.php?id=9284…

Du siehst, die Bahn ist in aller Munde…

Trotzdem noch ein schönes Rest-Wochenende,
hostrunner