Beförderungsverbot für Paketdienst aussprechen

Hallo zusammen !

Gegeben sei ein Paketdienst X, der mir durch diverse Vorkommnisse sehr unangenehm aufgefallen ist. Nun möchte ich nicht mehr, dass dieser Paketdienst auch nur irgendeine Sendung für mich tranporieren darf.

  • kann ich diesem Paketdienst ein Beförderungsverbot aussprechen ?
  • wenn ja, wie ?
  • muss das evtl. gerichtlich ausgesprochen werden ?
    Würde mich über kompetente Auskünfte sehr freuen. Vielen Dank vorab…

Gruss - Jochen

Hast du dir eigentlich überlegt, was die Konsequenzen deines Ansinnens wären?

Nehmen wir mal an, es bestünde die Möglichkeit, ein solches Verbot auszusprechen. Wie soll das denn dann funktionieren?

Es gibt 3 Varianten:

A: Du bist Absender
B: Du bist Empfänger und weisst, dass du ein Paket erhältst
C: Du bist Empfänger und weisst nix

Fall A: Einfach nur bei Paketdienst xy nicht mehr bestellen, reicht dir ja nicht - du willst ein Verbot. Um zu verhindern, dass du schwach wirst? So wie der kleine Gerhard damals beim Bundeskanzleramt stand, stehst du dann vor der Filiale von xy und schreist: ich will hier rein??!!! Und wenn xy dem nachgibt, soll der aber eine saftige Strafe zu zahlen haben?

Fall B: Dem Absender mitzuteilen, dass der nicht Paketdienst xy nehmen soll, sondern Paketdienst xz, möchtest du nicht und verweigerst damit die Möglichkeit, dass du selbst in die Hand nimmst, dass mit Amaplong zu klären, VOR einer Bestellung. Nun will aber der Buchhändler Amaplong dir das Buch schicken und erteilt den Auftrag bei xy. Wann soll jetzt das Verbot greifen? Auftragsannahme verweigert? Dann obliegt es den MA von Amaplong so lange bei den verschiedenen Anbietern rumzufragen, bis sie einen finden, der dir genehm ist? Und diesen Mehraufwand inkl. ggf. höherer Lieferkosten darf dir Amaplong dann in Rechnung stellen?

Fall C: Oma Hilde, 80, ein wenig schwach auf den Beinen stuckert mit ihrem Rollator zur Filiale von xy, um dir ein paar handgestrickte Socken und ein Fläschken Aufgesetzten zu schicken. Und dann? Check in Anwesenheit von Oma Hilde? Nee, Oma, das Paket können wir nicht annehmen, weil dürfen wir nicht. Und dann? Schlurft Oma unverrichteter Dinge wieder nach Haus. Darf sie dich dann enterben?

Von Konstellationen, wo du zur Annahme verpflichtet bist, nicht zu reden.

Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:

Pakete selber nicht mehr dort verschicken. Bei Annahme selbige verweigern, die entstehenden Kosten gehen dann allerdings voll auf deine Kappe.

Hallo JaninaG,

vielen Dank für deine Ausführungen.
Nur leider hast du nicht auf meine eigentliche Frage geantwortet. Ich wollte nicht über mögliche Konsequenzen aufgeklärt werden, sondern wissen, ob es eine rechtliche - wie auch immer geartete Möglichkeit gibt - ein solches Verbot zu erwirken.

HÖRT SICH JETZT UNFREUNDLICH AN, IST ABER NICHT SO GEMEINT !!

Dein Fall A greift nicht; wenn ich mit dem XY unzufrieden bin, werde ich selbst kaum einen Auftrag nach dort vergeben.

Der Fall C ist auch eher unwahrscheinlich, weil in der Regel die Oma weiss, dass XY bei mir unerwünscht ist (Oma = verwandt/bekannt) und sie ja auch meine Sockengrösse kennen müsste.(Grins)

Bleibt Fall B, um den es mir ja auch geht. (Hätte ich auch schon bei meiner Frage erklären können, schäme mich)

Heute gibt es wohl z.B. genügend elektronische Hilfsmittel, mit denen man mein Ansinnen durchaus bewerkstelligen könnte.

Nochmals, Janina, danke für deine Antwort und nicht böse sein, ich meine es auch nicht so.

vG - Jochen

Hallo

Gegeben sei ein Paketdienst X, der mir durch diverse
Vorkommnisse sehr unangenehm aufgefallen ist. Nun möchte ich
nicht mehr, dass dieser Paketdienst auch nur irgendeine
Sendung für mich tranporieren darf.

Also zu dir, nicht du irgendeine Form von Absender…
Als Empfänger hast du keine Vertragsbeziehung mit dem Paketdienst, also kannst du schlecht irgendetwas von ihm fordern. Die einzige Chance die ich sehe, ist der Kauf bei Händlern, die einen anderen Paketdienst nutzen - entweder generell, oder nach Einzelabsprache mit dir.

Gruß, DW.