Hast du dir eigentlich überlegt, was die Konsequenzen deines Ansinnens wären?
Nehmen wir mal an, es bestünde die Möglichkeit, ein solches Verbot auszusprechen. Wie soll das denn dann funktionieren?
Es gibt 3 Varianten:
A: Du bist Absender
B: Du bist Empfänger und weisst, dass du ein Paket erhältst
C: Du bist Empfänger und weisst nix
Fall A: Einfach nur bei Paketdienst xy nicht mehr bestellen, reicht dir ja nicht - du willst ein Verbot. Um zu verhindern, dass du schwach wirst? So wie der kleine Gerhard damals beim Bundeskanzleramt stand, stehst du dann vor der Filiale von xy und schreist: ich will hier rein??!!! Und wenn xy dem nachgibt, soll der aber eine saftige Strafe zu zahlen haben?
Fall B: Dem Absender mitzuteilen, dass der nicht Paketdienst xy nehmen soll, sondern Paketdienst xz, möchtest du nicht und verweigerst damit die Möglichkeit, dass du selbst in die Hand nimmst, dass mit Amaplong zu klären, VOR einer Bestellung. Nun will aber der Buchhändler Amaplong dir das Buch schicken und erteilt den Auftrag bei xy. Wann soll jetzt das Verbot greifen? Auftragsannahme verweigert? Dann obliegt es den MA von Amaplong so lange bei den verschiedenen Anbietern rumzufragen, bis sie einen finden, der dir genehm ist? Und diesen Mehraufwand inkl. ggf. höherer Lieferkosten darf dir Amaplong dann in Rechnung stellen?
Fall C: Oma Hilde, 80, ein wenig schwach auf den Beinen stuckert mit ihrem Rollator zur Filiale von xy, um dir ein paar handgestrickte Socken und ein Fläschken Aufgesetzten zu schicken. Und dann? Check in Anwesenheit von Oma Hilde? Nee, Oma, das Paket können wir nicht annehmen, weil dürfen wir nicht. Und dann? Schlurft Oma unverrichteter Dinge wieder nach Haus. Darf sie dich dann enterben?
Von Konstellationen, wo du zur Annahme verpflichtet bist, nicht zu reden.
Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:
Pakete selber nicht mehr dort verschicken. Bei Annahme selbige verweigern, die entstehenden Kosten gehen dann allerdings voll auf deine Kappe.