Hallo Rechtskundige,
hoffentlich könnt Ihr sachdienliche Auskünfte zu folgendem Problem geben:
Arbeitnehmerin AN ist als Pendlerin (wohnhaft Umland einer deutschen Metropole, abhängig beschäftigt in eben jeder Metropole) auf die Dienste des hiesigen Verkehrsverbundes XYZ angewiesen. Durch den Kauf einer Jahreskarte geht die AN einen langfristigen Beförderungsvertrag ein, mit dem sie sich Beförderungsleistungen - bezahlt ein Jahr im voraus - erkauft.
Nun wird ein Vertragspartner des Verkehrsverbundes XYZ vertragsbrüchig (Streik), die voraus bezahlten Beförderungsleistungen werden der Arbeitnehmerin vorenthalten.
Den Arbeitgeber von AN muß das nicht interessieren, AN hat pünktlich zum Arbeitsbeginn zu erscheinen. Ergo muß AN die Strecke mit dem Auto zurücklegen (hin und zurück immerhin 130 km - täglich).
Kann AN jetzt den Verkehrsverbund bzw. den Vertragspartner des Verkehrsverbundes mit den zusätzlichen Kosten (2 Tage a 130 km, Verbrauch des auf die AN zugelassenen PKW 11,5 l/100 km ergibt bei Liter-Preis Super von angenommen 1,42 immerhin 42,46 Euro) konfrontieren und deren ERstattung mit Verweis auf einseitige Vertragsverletzung vom vertragsbrüchigen Partner verlangen?
Der Ehemann der AN ist ebenfalls in der besagten Metropole, jedoch in einem ganz anderen Bezirk tätig mit anderen Arbeitszeiten. Kann der
Ehemann mit der gleichen Begründung (ebenfalls Besitzer einer Jahreskarte) die für ihn real anfallenden Kosten (3 Tage a 110 km, da der Ehemann auch samstags arbeitet und mit einem zweiten, auf seinen Namen zugelassenen PKW zum Arbeitsort fährt vom vertragswidrigen Partner zurückverlangen.
Ein kurzes Statement zur Rechtslage sowie dem voraussichtlichen Erfolg der Begehren der AN und deren Ehemannes wäre toll.
Schönen Abend noch und Danke im voraus BM
zunächst einmal zählen Streiks als Höhere Gewalt im Sinne der Tarifbestimmungen.
Von daher ist grundsätztlich eine Erstattung von Kosten nicht möglich.
Es gibt aber Verkehrsverbünde,die einen sogenannte Mobilitätsgarantie
geben…dazu sollte man in die mit dem Abonnement übersandten
Unterlagen schauen…
M.W. werden Streiks im Rahmen der „höheren Gewalt“ von der Haftung ausgenommen. Die AGBs des Vertragspartners helfen hier weiter.
Persönliche Anmerkung:
wer günstig auf dem Land wohnt und dann in die Stadt pendelt, muss auch mit so etwas rechnen. Andere AN wohnen gleich in der Stadt und kommen zur Not mit dem Rad.
Es bringt also nichts, andere für die Folgen der eigenen Bequemlichkeit verantwortlich machen zu wollen.
Würde jeder Betroffene nun derartigen Schadenersatz fordern (können), wäre die Bahn vermutlich sofort insolvent.
Ich würde mich daher darauf beschränken, den Streik persönlich zu ächten und dies häufig zu kommunizieren. Wenn nämlich klar ist, dass hier das ganze Land wegen ein paar sturer Sozialisten lahmgelegt wird und die Bevölkerung dies klar ablehnt, kann das Problem gelöst werden.
Eine Gesellschaft muss sich m.E. dagegen wehren, wenn eine absolute Minderheit sie bedroht. Nichts anderes passiert hier und ich hoffe stark, dass man nun über eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechtes für derart sensible Branchen diskutieren wird.
Hallo Mathias,
Sternchen von mir. Aber auch kurze Rückantwort:
wer günstig auf dem Land wohnt und dann in die Stadt pendelt,
muss auch mit so etwas rechnen. Andere AN wohnen gleich in der
Stadt und kommen zur Not mit dem Rad.
Heutzutage fragt eigentlich keine Arbeitsagentur, wieviele KM man fahren möchte.
Es bringt also nichts, andere für die Folgen der eigenen
Bequemlichkeit verantwortlich machen zu wollen.
Da der AN diese Fahrstrecken auf sich nimmt, kann eigentlich von Bequemlichkeit keine Rede sein, eher das Gegenteil.
Würde jeder Betroffene nun derartigen Schadenersatz fordern
(können), wäre die Bahn vermutlich sofort insolvent.
Da gebe ich Dir recht.
Ich würde mich daher darauf beschränken, den Streik persönlich
zu ächten und dies häufig zu kommunizieren. Wenn nämlich klar
ist, dass hier das ganze Land wegen ein paar sturer
Sozialisten lahmgelegt wird und die Bevölkerung dies klar
ablehnt, kann das Problem gelöst werden.
Die Massenmedien publizieren aber nach wie vor, dass die Mehrzahl der befragten Personen Verständnis hätte. Ich habe kein Verständnis.
Eine Gesellschaft muss sich m.E. dagegen wehren, wenn eine
absolute Minderheit sie bedroht. Nichts anderes passiert hier
und ich hoffe stark, dass man nun über eine gesetzliche
Einschränkung des Streikrechtes für derart sensible Branchen
diskutieren wird.
wer günstig auf dem Land wohnt und dann in die Stadt pendelt,
muss auch mit so etwas rechnen. Andere AN wohnen gleich in der
Stadt und kommen zur Not mit dem Rad.
Heutzutage fragt eigentlich keine Arbeitsagentur, wieviele KM
man fahren möchte.
Ggf. muss man dann eben umziehen.
Es bringt also nichts, andere für die Folgen der eigenen
Bequemlichkeit verantwortlich machen zu wollen.
Da der AN diese Fahrstrecken auf sich nimmt, kann eigentlich
von Bequemlichkeit keine Rede sein, eher das Gegenteil.
Sorum kann man es auch sehen…
Würde jeder Betroffene nun derartigen Schadenersatz fordern
(können), wäre die Bahn vermutlich sofort insolvent.
Da gebe ich Dir recht.
Ich würde mich daher darauf beschränken, den Streik persönlich
zu ächten und dies häufig zu kommunizieren. Wenn nämlich klar
ist, dass hier das ganze Land wegen ein paar sturer
Sozialisten lahmgelegt wird und die Bevölkerung dies klar
ablehnt, kann das Problem gelöst werden.
Die Massenmedien publizieren aber nach wie vor, dass die
Mehrzahl der befragten Personen Verständnis hätte. Ich habe
kein Verständnis.
Viele Medien sind gleichgeschaltet. Warum sagt Frau Merkel nichts? Warum nicht der Bundesarbeitsminister?
Eine Gesellschaft muss sich m.E. dagegen wehren, wenn eine
absolute Minderheit sie bedroht. Nichts anderes passiert hier
und ich hoffe stark, dass man nun über eine gesetzliche
Einschränkung des Streikrechtes für derart sensible Branchen
diskutieren wird.
Absolut RICHTIG - und dafür das *chen.
Danke Dir.
Nur interessieren sich weder Politik noch Gewerkschaften wirklich für die Interessen der Bürger…
Ich würde mich daher darauf beschränken, den Streik persönlich
zu ächten und dies häufig zu kommunizieren. Wenn nämlich klar
ist, dass hier das ganze Land wegen ein paar sturer
Sozialisten lahmgelegt wird und die Bevölkerung dies klar
ablehnt, kann das Problem gelöst werden.
Hallo,
wenn dir die Rechte welche das Grundgesetz garantiert egal sind, dein Problem wenn Du darauf verzichtest. Deswegen müssen andere noch lange nicht darauf verzichten.
Zudem gehören zum Streiken immer zwei. Und einer von diesen zwei, mein Namenvetter, leistet sich eine Peinlichkeit nach der anderen.
Ich würde mich daher darauf beschränken, den Streik persönlich
zu ächten und dies häufig zu kommunizieren. Wenn nämlich klar
ist, dass hier das ganze Land wegen ein paar sturer
Sozialisten lahmgelegt wird und die Bevölkerung dies klar
ablehnt, kann das Problem gelöst werden.
Hallo,
wenn dir die Rechte welche das Grundgesetz garantiert egal
sind, dein Problem wenn Du darauf verzichtest. Deswegen müssen
andere noch lange nicht darauf verzichten.
Nun mal nicht gleich weinen.
Das Grundgesetz ist, entgegen einiger Annahmen, keineswegs unveränderlich in Stein gemeisselt.
Die „Rechte“ im Grundgesetz werden seit dessen Existenz immer wieder angepasst, relativiert und abgeändert. Im Optimalfall geschieht dies lediglich, um über die Jahre veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen abzubilden.
Weshalb sollte dies nicht auch in diesem Bereich möglich sein?
Es stehen Kosten in Milliardenhöhe, Versorgungsengpässe und somit andere Grundrechte anderer gesellschaftlicher Gruppen sowie einige Interessen der gesamten Gesellschaft Deutschlands auf dem Spiel.
Das Grundgesetz ist auch eine Abwägung verschiedener Interessen. Weshalb sollte man in diesem Fall nicht eine neue Abwägung treffen dürfen?
Zudem gehören zum Streiken immer zwei. Und einer von diesen
zwei, mein Namenvetter, leistet sich eine Peinlichkeit nach
der anderen.
Das finde ich nicht.
Vielmehr finde ich es bewundernswert, dass sich endlich mal einer nicht von den Gewerkschaften erpressen lässt.
Hier kann nun ein Zeichen gesetzt werden, wenn Mehdorn standhaft bleibt.
Ich hoffe persönlich, dass das passiert.
Zur Not muss die Bahn nun eben weiter und zügig ausbilden, den neuen MA einen Vertrag analog den Forderungen der Bahn anbieten und dann die Streikenden aussperren.
Evtl. dauert das dann 1 Jahr, spart uns aber möglicherweise 10 Jahre verlustreichen Klassenkampfes. Zudem ist man die Gewerkschafter dann direkt los. Das Mittel der Aussperrung ist zwar hart und bislang m.W: in der BRD noch nicht angewendet worden, es könnte nun aber soweit sein.