Befr. Arbeitsvertrag und Schwanger

Hallo zusammen,

Frau X ist jetzt in der 3 Woche schwanger und hat bis zum
31.12.09 einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde
aber bereits am 28.10.09 in eine in ein unbefristes Arbeitsverhältnis
ab dem 1.1.2010 geändert.

Muss Sie sorge haben das der Vertrag wider zurückgezogen wird wenn
sie sagt das Sie Schwanger ist ??

LG K.A.

Hallo

Sie muß lediglich Sorge haben, daß der AG den unbefristeten AV zurückziehen will. Aber ohne Zustimmung der AN kann er das nicht. Zur Not muß die AN ihr Recht einklagen.

Gruß,
LeoLo

Wenn beide Seiten am 28. 10 den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, ist der m.E. auch bindend. Da Fragen nach Schwangerschaft bei der Einstellung auch nicht gestattet sind, hätte sie diese auch nicht „melden“ müssen. Frau X hat also ab dem 1.1.10 eine unbefristete Stelle.
Es wäre natürlich sinnvoll, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber irgendwann mitzuteilen, ersteinmal zu ihrem eigenen Schutz und irgendwann wird es ja sowieso auffallen, spätestens wenn sie während der Geburt abwesend sein wird. Außerdem muss der AG seinen zukünftigen ´Personalbedarf auch planen können. In der Regel teilen Arbeitnehmerinnen ihre Schwangerschaft dem AG dann mit, wenn sich einigermaßen Sicherheit über den Fortbestand der Schwangerschaft eingestellt hat, also so um die 12. Woche herum.