Befr. Arbeitsvertrag

Hallo,

mal angenommen:

Eine Dame wird für die Abendstunden (20-22:00 Uhr) in einem Supermarkt mit einem befristeten Arbeitsvertrag über 4 Monate eingestellt. Dieser Vertrag wird nun 3 mal um 6 Monate verlängert.

Es sind also noch keine 2 Jahre befristet gearbeitet worden, aber es wurde 4 mal eine Befristung ausgesprochen. Zählt die erste 4 monatige Befristung auch oder zählen nur „Verlängerungen“, so das man noch 2 Monate (dann sind 2 Jahre voll) verlängern könnte?

Was passiert danach? Wer kontrolliert die Laufzeit oder die Anzahl der Verlängerungen? Könnten die Dame und der Supermarkt weiterhin befristet zusammenarbeiten? Muss eine Festeinstellung erfolgen?

Wo ist grob der Unterschied ob ich jemanden befristet als Minijob einstelle oder unbefristet. (Von der Laufzeit des Vertrages mal abgesehen!)

Um was für eine Art Befristung handelt es sich in so einem Fall? Man (Frau) ist kein Ersatz für eine andere Person o.ä.

Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Samy

Hallo,

bitte mal § 14 Abs. 2 TzBfG lesen, dann beantwortet sich die Frage von selbst:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Das mit den „3 Verträgen“ ist ein ebenso unausrottbares Gerücht wie „ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit brauche ich eine Krankmeldung“.

Tatsächlich geht es um 3 Verlängerungen eines Vertrages, also wenn man so will 4 Befristungszeiträume.

VG
EK

Moin Moin!

Hallo,

bitte mal § 14 Abs. 2 TzBfG lesen, dann beantwortet sich die
Frage von selbst:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

OK, also lese ich daraus das es sich um keinen sachlich befristeten Vertrag handelt…

Das mit den „3 Verträgen“ ist ein ebenso unausrottbares
Gerücht wie „ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit brauche ich
eine Krankmeldung“.

Tatsächlich geht es um 3 Verlängerungen eines Vertrages, also
wenn man so will 4 Befristungszeiträume.

War das nicht auch meine Aussage/Vermutung? Hab ich mich falsch ausgedrückt, etwas falsch verstanden oder ist Deine Antwort eine pauschale/vorschnelle gewesen? :wink:

Angenommen es gibt keinen Tarifvertrag, können AG und AN (im Einverständnis) weiterhin befristet zusammenarbeiten? Wem wird das Arbeitsverhältnis gemeldet der evtl. die 4. Verlängerung oder die Überschreitung der 2 Jahre feststellen könnte?

Welche Nachteile kann der AG haben, den AN weiter als 400,00€ Kraft nun aber UNbefristet zu beschäftigen?

VG
EK

Nochmals DANKE!
Nordischen Gruß (Enschede 0:3 Werder)
Samy

Hallo,

mehr als dreimal verlängern geht nur in den in § 14 genannten Fällen, insbesondere bei Befristungen mit Sachgrund (Absatz 1) oder bei neu gegründeten Unternehmen (Abs. 2a).

Sollten diese Ausnahmen nicht eingreifen und trotzdem nochmal verlängert werden (ein viertes Mal), dann könnte der AN binnen 3 Wochen nach Ablauf der vierten Verlängerung Klage auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erheben. Kann, muss aber nicht.

VG
EK

Moin!

Jetzt sind wir wieder auf dem gleichen Weg! =)

Also wäre es rein theoretisch möglich einen neuen befristeten Vertrag/erneute Verlängerung zu vereinbaren, der AN hätte aber dann das Recht auf Festeinstellung durch Klage. Richtig?
OK, selbst wenn also der AN eine weiteren Verlängerung zustimmt wird der AG dies wohl kaum machen aufgrnud der Gefahr der Klage.

Zu deinem inzwischen gelöschten Posting möchte ich noch sagen, dass wir, wie auch vermutet, tatsächlich aneinander vorbei geredet/missverstanden haben. Das es 4 Verträge/1 Vertrag plus drei zusätzliche Verlängerungen sein dürfen war mir klar. Es ging dabei eher um die Laufzeit von 2 Jahren die noch nicht ausgeschöpft ist.

Gibt es eine Art Sperrfrist in der man vom gleichen AG nicht mehr befristet eingestellt werden darf?

Nochmals DANKE!
Greetz
Samy

Hallo,

ohne Sachgrund geht nur einmal pro Arbeitgeber. Selbst in 20 Jahren wäre es keine „Neueinstellung“ mehr.

VG
EK