Ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der in 2 Monaten (zum 31. Dezember) endet. Er hat im Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten stehen. Damit ist das Arbeitsverhältnis theoretisch nicht mehr zu kündigen.
Jetzt hat der Arbeitnehmer aber von einem anderen Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten bekommen, aber zum 1.12.
Wäre es möglich, das befristete Arbeitsverhältnis trotzdem frühzeitiger zu beenden, wenn man sich darauf berufen könnte, das der alte Arbeitnehmer den Arbeitgeber am beruflichen Weiterkommen hindert?
Vielen Dank für eure Antworten. Bin schon sehr gespannt.
Der Vorteil eines befristeten Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitsplatz nicht vorzeitig kündbar ist, kann sich manchmal eben auch als Nachteil erweisen. Daran lässt sich zunächst nichts ändern.
Die erste Möglichkeit, dennoch das Arbeitsverhältnis zu beenden wäre, dass die Kündigungsfrist unwirksam ist. Das ist dann der Fall, wenn die Frist für den Arbeitnehmer länger ist als für den Arbeitgeber.
Die zweite Möglichkeit wäre, im gegensitigen einvernehmen ein Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Die dritte Möglichkeit, ein Rechtsnawalt stellt anhand des Arbeitsvertrages fest, dass die Kündigungsfrist überhaupt unwirksam ist.
Die Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag ist maßgeblich. Solltest du also aus dem Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt herauskommen wollen, so kannst du nur den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Hallo caddy,
schwieriger Sachverhalt. Aus meiner Sicht (bin aber kein Anwalt, sondern Personalleiter) hast Du rechtlich kaum Möglichkeiten. Ich würde es aber mal mit einem Gespräch versuchen. Warum sollte der AG den AN nicht schon bereits zum 01.12. aus seinem Vertrag lassen. Er muss doch nur befürchten, dass er die Feiertage mitzubezahlen hat und sich der AN vielleicht sogar noch krankschreibt.
Ich stimme diesen Kündigungswünschen meistens zu… Vielleicht kann man ja noch einen Deal finden. Verzicht auf Urlaub oder Auszahlung Überstunden etc.