Befr. Vertrag - halbes Jahr Probezeit

Hallo und guten Morgen,

ist das o.K. so?

Vers.-pfl. Anstellung - CC - Outbound - befristet für ein Jahr,
ein halbes Jahr Probezeit-
während der Probezeit - tägliche Kündigungsfrist - die Probezeit kann vom AG für ein weiteres halbes Jahr verlängert werden.

Gehalt: Fixum 6.00 € pro Std. kann durch erreichen bestimmter Grössen
um 1,00€ erhöht werden.
Zahlung soll bis zum 15. eines Monats erfolgen!
Nur bis heute habe ich noch nicht alles Geld bekommen.
D.h. es wurde bis heute kein Geld auf mein Konto überwiesen.
Es wurde eine Vorschusszahlung von 150,00€ am 21.06.06 - bar,
getätigt.
Warum bisher nicht alles gezahlt wurde,war nicht herauszubekommen, es wären Probleme da, die erst behoben werden müssten.
Doch welcher Art die Prob. sind, wurde nicht erklärt.

Ausserdem: Bis wann muss der AG die Anmeldung bei der KK getätigt
haben?

Danke für Eure Mühe.

Gruss Lore

Hi!

Vers.-pfl. Anstellung - CC - Outbound - befristet für ein
Jahr,
ein halbes Jahr Probezeit-
während der Probezeit - tägliche Kündigungsfrist -

Öhm - nö!
Schau mal in §622 BGB - 14 Tage!

die
Probezeit kann vom AG für ein weiteres halbes Jahr verlängert
werden.

Wodurch er nichts gewinnt. Nach einem halben Jahr (das MAXIMUM an Probezeit) verlängert sich die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz nach KSchG greift.
Wobei: Steht in dem befristeten Vertrag ÜBERHAUPT etwas zur Kündigungsfrist (nach der Probezeit) drin?

Gehalt: Fixum 6.00 € pro Std. kann durch erreichen bestimmter
Grössen
um 1,00€ erhöht werden.

Ist ok.

Zahlung soll bis zum 15. eines Monats erfolgen!
Nur bis heute habe ich noch nicht alles Geld bekommen.
D.h. es wurde bis heute kein Geld auf mein Konto
überwiesen.

  1. des FOLGEmonats? Dann wäre bei einem Beginn 01.06.06 die Fälligkeit der 15.07.06!

Es gibt gerade bei Callcentern häufig die Regelung, dass zwar vom 01.-31. abgerechnet wird, allerdings erst am 15. des Folgemonats gezahlt wird. Das hat häufig mit der Auswertung der Stornierungen für verkaufte Aufträge zu tun (Du sagtest ja, dass die Entlohnung variiert).

Warum bisher nicht alles gezahlt wurde,war nicht
herauszubekommen, es wären Probleme da, die erst behoben
werden müssten.
Doch welcher Art die Prob. sind, wurde nicht erklärt.

…was meine Theorie dann leider widerlegt.

Ausserdem: Bis wann muss der AG die Anmeldung bei der KK
getätigt
haben?

Seit nur noch maschinelle Meldungen möglich sind: Mit der ersten Abrechnung, spätestens nach 6 (bin mir momentan nicht sicher, ob es evtl. auch 4 sein können) Wochen.

LG
Guido

P.S. Ich finde 6 € recht wenig!

Hallo Guido,

Vers.-pfl. Anstellung - CC - Outbound - befristet für ein
Jahr,
ein halbes Jahr Probezeit-
während der Probezeit - tägliche Kündigungsfrist -

Öhm - nö!
Schau mal in §622 BGB - 14 Tage!

Danke, schau ich nach.

Die ersten sechs Monate des Angestelltenverhältnisses gelten als Probezeit. Der AG behält sich vor, die Probezeit um max. weitere sechs Monate zu verlängern.

Wodurch er nichts gewinnt. Nach einem halben Jahr (das MAXIMUM
an Probezeit) verlängert sich die Kündigungsfrist und der
Kündigungsschutz nach KSchG greift.
Wobei: Steht in dem befristeten Vertrag ÜBERHAUPT etwas zur
Kündigungsfrist (nach der Probezeit) drin?

Nach der Probezeit gilt ein 14tägiges Kündigungsrecht als vereinbart.

Gehalt: Fixum 6.00 € pro Std. kann durch erreichen bestimmter
Grössen
um 1,00€ erhöht werden.

Ist ok.

Zahlung soll bis zum 15. eines Monats erfolgen!

  1. des FOLGEmonats? Dann wäre bei einem Beginn 01.06.06 die
    Fälligkeit der 15.07.06!

So ist es richtig.

Es gibt gerade bei Callcentern häufig die Regelung, dass zwar
vom 01.-31. abgerechnet wird, allerdings erst am 15. des
Folgemonats gezahlt wird. Das hat häufig mit der Auswertung
der Stornierungen für verkaufte Aufträge zu tun (Du sagtest
ja, dass die Entlohnung variiert).

Bei uns gibt es keine Stornos, jedenfalls nicht in meinem Arbeitsbereich. Ich arbeite im sog. Marktforschungsbereich!

Ausserdem: Bis wann muss der AG die Anmeldung bei der KK
getätigt
haben?

Seit nur noch maschinelle Meldungen möglich sind: Mit der
ersten Abrechnung, spätestens nach 6 (bin mir momentan nicht
sicher, ob es evtl. auch 4 sein können) Wochen.

Vielleicht sollte ich dort einmal nachfragen, ob die Anmeldung schon erfolgt ist?

P.S. Ich finde 6 € recht wenig!

P.S. Ich auch!!
Nicht das ich wieder sechs Wochen arbeite und nie Geld bekomme und nirgends angemeldet bin.

LG und ganz doll Danke
Lore