Liebe Experten,
ich habe einmal folgende Frage:
Angenommen, jemand hat einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag in der Wissenschaft (Befristung laut Hochschulrahmengesetz) und geht nach ca. 1,5 Jahren Beschäftigung in Elternzeit, so dass der Vertrag währenddessen ausläuft. Verlängert sich der Vertrag dann automatisch?
Ich habe gehört, dass in der Wissenschaft Sonderregelungen gelten, bin aber nicht sicher, ob diese hier greifen - und ob sie für alle Beschäftigungsformen gelten, die nach dem Hochschulrahmengesetz geregelt sind (also Wiss. Mitarbeiter ebenso wie Lehrkräfte für besondere Aufgaben etc.)
Wäre schön, wenn sich eine Antwort fände …
Viele Grüße
Nadeshda