Was will uns Deine Antwort sagen?
Warum befristet er bis 2010, garantiert ab da unbefr. und der
Vertrag über das unbefristete Verhältnis wird schon in 2009
gemacht. Und dann wird dieser wegen Schwangerschaft
zurückgenommen. Das soll der AG erstmal vor dem Arbeitsrichter
erklären.
Da gibt es nichts zu erklären.
Es existiert ein unbefristeter Vertag, und gut ist.
So das war erstmal das sich wundern.
Wie meinen?
Dann: steht im unbefr.
Vertrag 1.4.2010, dann ist das Vertragsfreiheit - dann ist man
erst ab da unbefristet.
Nein.
Sobald der Vertrag geschlossen ist, also mit der beidseitigen Willenserklärung, ist die Befristung bis zum 31.03.2010 Geschichte.
Eine Rücknahme des Vertrages wegen Schwangerschaft kann der Ag
nicht bringen
Eine einseititge Rücknahme eines bestehenden Vertrags ist generell nicht möglich (ok, Kaufverträge im Versandhandel o.ä. mal ausgenommen) - dazu muss man kündigen.
- das wäre schonmal eine Diskriminierung wg. des
Geschlechts (AGG).
Nö, das mal so gar nicht.
Zudem auch kein Grund. Einen Vertrag vor
Beginn zu kündigen finde ich schwierig
Nö, es ist bei Schwangerschaft schlicht so gut wie unmöglich.
Er wird ihn viell. anfechten - aber dann
macht er sich schadensersatzpflichtig.
Welchen Grund sollte es denn für eine Anfechtung geben?
Weiter: Gäbe es einen Anfechtungsgrund: Wie kommst Du dann auf Schadenersatzpflicht?
Oder kurz: Was genau wolltest Du uns eigentlich mit Deinem Posting sagen?
Rechtlich Relevantes steht da mal so gar nichts drin…
Gruß
Guido