Befr. Vertrag/unbefr. Vertrag, Schwangerschaft

Hallo liebe Gemeinde,

hier eine etwas ungewöhnliche Frage, bei der wir uns nicht einig sind.

Wenn Person X einen befristeten Vertrag bis zB 31.03.10 hat (ohne Sachgrund, 2 Jahre Laufzeit) und danach direkt einen unbefristeten erhält, welcher schon ca. im August 09 unterschrieben wird, gilt das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Unterschrift bereits als unbefristet?

Überlegung ist nämlich, wenn Person X noch vor Ende des befristeten Vertrages schwanger wird und einen Mutterpass vorlegen müsste, ob der unbefristete Vertrag dann wieder rückgängig gemacht werden kann.

Danke für die Hilfe.

Grüße
Red

Hi!

Wenn Person X einen befristeten Vertrag bis zB 31.03.10 hat
(ohne Sachgrund, 2 Jahre Laufzeit) und danach direkt einen
unbefristeten erhält, welcher schon ca. im August 09
unterschrieben wird, gilt das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt
der Unterschrift bereits als unbefristet?

Natürlich!

Überlegung ist nämlich, wenn Person X noch vor Ende des
befristeten Vertrages schwanger wird und einen Mutterpass
vorlegen müsste, ob der unbefristete Vertrag dann wieder
rückgängig gemacht werden kann.

Verträge sind einzuhalten…

VG
Guido

Warum befristet er bis 2010, garantiert ab da unbefr. und der Vertrag über das unbefristete Verhältnis wird schon in 2009 gemacht. Und dann wird dieser wegen Schwangerschaft zurückgenommen. Das soll der AG erstmal vor dem Arbeitsrichter erklären.

So das war erstmal das sich wundern. Dann: steht im unbefr. Vertrag 1.4.2010, dann ist das Vertragsfreiheit - dann ist man erst ab da unbefristet.

Eine Rücknahme des Vertrages wegen Schwangerschaft kann der Ag nicht bringen - das wäre schonmal eine Diskriminierung wg. des Geschlechts (AGG). Zudem auch kein Grund. Einen Vertrag vor Beginn zu kündigen finde ich schwierig - v.a. weil der Grund nicht zulässig wäre; der Grund Schwangerschaft war mal vor 30 Jahren zulässig. Er wird ihn viell. anfechten - aber dann macht er sich schadensersatzpflichtig. Wenn der AG so „freundlich“ ist, dass er Frau X wegen den paar Wochen fallen lässt, dann würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. (siehe auch oben die Fragen)

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Was will uns Deine Antwort sagen?

Warum befristet er bis 2010, garantiert ab da unbefr. und der
Vertrag über das unbefristete Verhältnis wird schon in 2009
gemacht. Und dann wird dieser wegen Schwangerschaft
zurückgenommen. Das soll der AG erstmal vor dem Arbeitsrichter
erklären.

Da gibt es nichts zu erklären.
Es existiert ein unbefristeter Vertag, und gut ist.

So das war erstmal das sich wundern.

Wie meinen?

Dann: steht im unbefr.
Vertrag 1.4.2010, dann ist das Vertragsfreiheit - dann ist man
erst ab da unbefristet.

Nein.
Sobald der Vertrag geschlossen ist, also mit der beidseitigen Willenserklärung, ist die Befristung bis zum 31.03.2010 Geschichte.

Eine Rücknahme des Vertrages wegen Schwangerschaft kann der Ag
nicht bringen

Eine einseititge Rücknahme eines bestehenden Vertrags ist generell nicht möglich (ok, Kaufverträge im Versandhandel o.ä. mal ausgenommen) - dazu muss man kündigen.

  • das wäre schonmal eine Diskriminierung wg. des
    Geschlechts (AGG).

Nö, das mal so gar nicht.

Zudem auch kein Grund. Einen Vertrag vor
Beginn zu kündigen finde ich schwierig

Nö, es ist bei Schwangerschaft schlicht so gut wie unmöglich.

Er wird ihn viell. anfechten - aber dann
macht er sich schadensersatzpflichtig.

Welchen Grund sollte es denn für eine Anfechtung geben?
Weiter: Gäbe es einen Anfechtungsgrund: Wie kommst Du dann auf Schadenersatzpflicht?

Oder kurz: Was genau wolltest Du uns eigentlich mit Deinem Posting sagen?
Rechtlich Relevantes steht da mal so gar nichts drin…

Gruß
Guido

Der Anfang war ein kleines Brainstorming :wink:. Ich gebe zu, der Beitrag war echt wirr.

Sie haben aber nicht Recht: wenn der unbefristete Vertrag erst ab nach der Befristung datiert ist, besteht vorher gerade kein unbefr. Vertrag. Das ist nur der Fall, falls der Vertrag ab dem vertragsschließenden Zeitpunkt gilt - dann haben Sie natürlich Recht. Das darf man aber nicht unterstellen.

Kündigung: alleine schon vorab wird schwierig. Wegen Schwangerschaft sowieso. Das meinte ich eigentlich ja auch.

Anfechtung: passiert in der Praxis oft. Da die Wege vor dem Arbeitsgericht oft seltsam sind meinte ich nur, dass selbst wenn der AG durchkommt, er SchE schuldet. Ein Blick ins Gesetz erleichtert manchmal das Leben Guido :wink:.

=> Von dem her ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Hallo nemo655,

Sie haben aber nicht Recht: wenn der unbefristete Vertrag erst
ab nach der Befristung datiert ist, besteht vorher gerade kein
unbefr. Vertrag. Das ist nur der Fall, falls der Vertrag ab
dem vertragsschließenden Zeitpunkt gilt - dann haben Sie
natürlich Recht. Das darf man aber nicht unterstellen.

was soll denn diese akademische Diskussion? Das befristete Arbeitsverhältnis wird zwar auslaufen, sich daran aber ein unbefristetes anschließen, ob schwanger oder nicht. Von daher hat diese Vertragskonstruktion die gleichen Rechtsfolgen wie von einem schon jetzt unbefristeten Arbeitsvertrag. Das war wohl die Frage des Fragestellers.

Kündigung: alleine schon vorab wird schwierig.

Grundsätzlich sind Kündigungen vor Arbeitsantritt möglich.

Wegen Schwangerschaft sowieso. Das meinte ich eigentlich ja auch.

Da bedarf es der Zustimmung einer Behörde und die wiederum eines Grundes nach § 9 MuSchG. Das ist nicht schwierig, das ist unter den geschilderten Umständen unmöglich.

Anfechtung: passiert in der Praxis oft. Da die Wege vor dem
Arbeitsgericht oft seltsam sind meinte ich nur, dass selbst
wenn der AG durchkommt, er SchE schuldet. Ein Blick ins Gesetz
erleichtert manchmal das Leben Guido :wink:.

Er schuldet negatives Interesse nach § 122 BGB bei Anfechtungen nach § 119 BGB (nicht bei § 123 BGB, wenn AN den AG arglistig getäuscht hätte).

http://www.justizportal.niedersachsen.de/master/C638…

Doch worin sollte hier das negative Interesse bestehen? Wie stände der AN, wenn der AG den vielleicht irrtümlich ausgehändigten unbefristeten Anschlussvertrag, der ja in der Tat keinen Sinn macht, nie ausgehändigt hätte?

=> Von dem her ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Wem?

VG
EK

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Der Anfang war ein kleines Brainstorming :wink:. Ich gebe zu, der
Beitrag war echt wirr.

Nicht nur dieser Beitrag

Sie haben aber nicht Recht: wenn der unbefristete Vertrag erst
ab nach der Befristung datiert ist, besteht vorher gerade kein
unbefr. Vertrag. Das ist nur der Fall, falls der Vertrag ab
dem vertragsschließenden Zeitpunkt gilt - dann haben Sie
natürlich Recht. Das darf man aber nicht unterstellen.

Es ist völliger Unsinn und absolut irrelevant.
Wenn ein unbefristeter Vertrag im Anschluss an ein noch befristetes AV bereits geschlossen ist, dann existiert keine Befristung mehr.
Da der "Anschluss"Vertrag bereits geschlossen ist, existiert keine Befristung mehr.

Anfechtung: passiert in der Praxis oft.

Ich glaube nicht, dass ein Student (im ersten Semester?) die Praxis überhaupt beurteilen kann, aber sei es drum…

Da die Wege vor dem
Arbeitsgericht oft seltsam sind meinte ich nur, dass selbst
wenn der AG durchkommt,

…was völlig unmöglich ist, also nur in Deiner Fantasie existiert.

er SchE schuldet. Ein Blick ins Gesetz
erleichtert manchmal das Leben Guido :wink:.

Ja bitte, nochmal, da ich im Gegensatz zu Dir nicht ganz ahnungslos bin:
Aus welchem Grund der §§ 119 ff BGB (andere existieren nicht) sollte der AG den Vertrag denn anfechten, ihn also nichtig (§ 142 BGB) machen?
NENNE uns doch bitte die Quelle, welche die Möglichkeit einer Anfechtung per Gesetz definiert!
Lasse uns an Deinem ungewöhlichen Wissen teilhaben!

Echt genervte Grüße
Guido

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*eineTafelSchokoladezurBeruhigungrüberschieb*

Hilft bei mir immer!

LG
Tina

Hi!

*eineTafelSchokoladezurBeruhigungrüberschieb*

Hilft bei mir immer!

Bei mir auch - deshalb sehe ich auch so aus, wie ich aussehe :frowning:

Aber er hat sich ja abgemeldet…

VG
Guido