Befragung von Kinder

Hallo,

ist es Marketingpersonal, GEZ-Außendienstmitarbeitern,… erlaubt, Kinder zu befragen, ohne das die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben. Ich habe mal gehört, dass die Befragung von kindern ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Straftat(?) ist. Aber dies hab ich nur gehört. Stimmt dies tatsächlich?

Grüße
Patrick

Stimmt dies tatsächlich?

Nein.

Levay

Nein heißt, Kinder dürfen zu jederzeit immer befragt werden?

Stimmt dies tatsächlich?

Nein.

Levay

Nein heißt, Kinder dürfen zu jederzeit immer befragt werden?

Nein heißt - weil es sich ja auf deine Frage bezog -, dass das natürlich nicht strafbar ist. Und ja, ich denke auch, dass eine informatorische Befragung jederzeit zulässig ist. Welches Gesetz sollte das verbieten?

Levay

Hallo Levay,
schau mal ins BDSG und seinen Ausführungen. Heir heißt es unter §§ 4, 4a dasdie Datenerhebung nur erlaubt ist wenn der andere zustimmt. Weiter heißt es bei den Ausführungen, dass besonders bei Kindern darauf zu achten ist, dass sie die Fragen verstehen und begreifen. Wenn das nicht der Fall ist darf ich die Befragung nur in Verbindung mit Erziehungsberechtigten führen.
Vielleicht hilft das weiter.

Gruß Katie

Nein heißt, Kinder dürfen zu jederzeit immer befragt werden?

Nein heißt - weil es sich ja auf deine Frage bezog -, dass das
natürlich nicht strafbar ist. Und ja, ich denke auch, dass
eine informatorische Befragung jederzeit zulässig ist. Welches
Gesetz sollte das verbieten?

Levay

Ist das Gesetz denn auf diesen Fall anwendbar? Keine Ahnung, ich weiß es nicht.

Unabhängig davon: Eine Strafbarkeit sehe ich nach wie vor nicht.

Levay

Egal ob Marketing oder GEZ hier geht es um Personenbezogene Daten und dies fällt sehr wohl unter das BDSG.
Dann schau mal unter ich glaube §§43 44 BDSG dort ist ein Verstoß unter bestimmten fällen eben auch eine Straftat.
Nicht alles was eine Straftat ist steht im StGb :wink: Sorry mußte sein :smile:

Katie

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Egal ob Marketing oder GEZ hier geht es um Personenbezogene
Daten und dies fällt sehr wohl unter das BDSG.

Ich zweifle das an, habe aber keine Kommentierung zum BDSG zur Hand und will daher keine endgültige Behauptung aufstellen. Was ich insbesondere nicht glaube, ist, dass man von einer „Erhebung“ sprechen kann, wenn ein GEZ-Mitarbeiter ein Kind ausfragt, weil er feststellen will, ob eine bestimmte Person Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält.

Dann schau mal unter ich glaube §§43 44 BDSG dort ist ein
Verstoß unter bestimmten fällen eben auch eine Straftat.

Und? Ist unser Fall dabei oder nicht?

Nicht alles was eine Straftat ist steht im StGb :wink: Sorry
mußte sein :smile:

Letzteres wird ebenfalls bestritten. Denn eigentlich ist dir klar, dass ich das weiß, oder?

Levay

Nicht alles was eine Straftat ist steht im StGb :wink: Sorry
mußte sein :smile:

Letzteres wird ebenfalls bestritten. Denn eigentlich ist dir
klar, dass ich das weiß, oder?

OOOOOOHHHHHHHH dann stimmt also das sprichwort doch, dass Ra und angehende Ra keinen Spaß verstehen oder???
Wenn Du nicht weißt was smilys bedeuten dann tut es mir leid und ich entschuldige mich höfflichst dafür und bitte um tausendfache Verzeihung euer Gnaden.
Vielleicht soltest Du Richter werden, die sind ähnlich Humorlos!!!
So das wars damit und Tschüß

Levay

Vielleicht soltest Du Richter werden, die sind ähnlich
Humorlos!!!

Also, die Richterin, bei der ich gerade in Ausbildung bin, ist nicht humorlos. Als ich eine Aufgabe nicht rechtzeitig erledigen konnte und - humorlos wie ich bin - Schriftsatznachlass beantragte, hat sie jedenfalls kurz gelacht.

Levay

Moin, Katie,

das BDSG befasst sich nur mit personenbezogenen Daten. Davon war in der Ausgangsfrage keine Rede.

Gruß Ralf

Guten Abend,

im Ausgangsposting ist von Marketing und Gez die Rede und das BDSG schützt personenbezogene Daten. Dazu gehört aber nicht nur Name usw. sondern auch mein Verhalten bezüglich Einkauf usw. aber auch mein persönliches Umfeld. Ob ich nun den GEZ mitarbeiter dazunehme oder nicht mag ein Ra entscheiden. Aber meine Antwort bezog sich auch auf das Posting von Levay dass es nirgends geregelt ist ob ich Kinder befragen darf oder nicht und hier (BDSG) ist es eben geregelt. Hier ist es sogar ausdrücklich bestimmt, in den passenden Komentaren, dass ich Kinder und Jugendliche nur befragen darf wenn sie das verstehen WAS und WARUM gefragt wird. Ich sehe hier schon einen bezug zum Ausgangsposting. Ob es nun eine Straftat ist oder nur eine Owi entscheidet immer noch der Richter und nicht selbsternannte hier im Forum.

Schönen Abend noch Gruß aus meiner Heimat im hohen Norden

Katie

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