Ich bin Erbin des Barvermögens und der Immobilie meines Vaters. Meine Schwester hat Ihr Pflichtteil verlangt. Kann ich eine schriftliche Bestätigung verlangen das mit Zahlung der Forderung eine befreiende Wirkung aller Ansprüche jetzt und endgültig abgegolten sind? Oder ist das mit Überweisung des Betrages automatisch der Fall?
Hallo Gibsy,
da die ganze Erbsache sowieso über einen Notar oder das Amtsgericht laufen muss, kann man sicher sein, da es eine Amtshandlung mit „Brief und Siegel“ ist, dass der Pflichtteil den die Andere verlangt, sie muss es ja sowieso vor dem Notar wiederholen, damit für immer alles abgegolten ist. Pflichtteil ist ja ein Geldbetrag.
Komme aber nicht auf die Idee, den Betrag vor dem notariellen Termin auszuzahlen!!!
M.f.G
pete
Hallo Pete,
es gibt ein bereits vom Amtsgericht eröffnetes Testament.Darauf hat sie Ihre Anwältin beauftragt hat das Pflichtteil einzufordern. Diese errechnete aus den von mir angegebenen Werten den Baranteil zuzüglich Zinsen.Da ich die Sache möglichst schnell und ohne Anwalt und Gerichtverfahren erledigen möchte forderte ich von Ihr den schriftlichen Forderungsverzicht weiterer Ansprüche.Darauf wurde nicht eingegangen.Deshalb meine o.a. Frage.
Von dem Gläubiger kann der Schuldner (Erbe) eine derartige Erklärung nicht fordern, denn bis zum Verjährungszeitpunkt verbleibt dem Gläubiger Zeit, beispielsweise bisher Versäumtes nachzuholen oder Irrtümer aufzudecken. Nur in Ausnahmefällen kann die Geldannahme einen Schlussstrich zur Folge haben. Die „Befreiende Wirkung“ der Zahlung tritt also nur in Höhe der tatsächlichen Geldleistung ein.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Hallo gipsy,
wenn die gegnerische Anwältin gleichzeitig NOTARIN ist, kann es durchgezogene werden ohne dass du einen Anwalt brauchst, es muss trotzdem über das Amtsgericht - Erbschaftsangelegenheiten - laufen und da gehst du selbstverständlich hin und erledigst dort deine Unterschrift, somit hörst du auch was der/die Notarin vertragsmässig aufgesetzt hat. Nur auf den gegnerischen Anwalt/Anwältin zu hören läuft nicht. Die Kosten übernimmt deine Schwester, wenn sie den Vorschlag des Pflichtteiles gemacht hat. Da ihr eine Erbengemeinschaft darstellt muss es über die staaatliche Erbabteilung laufen, schon wegen des neuen
Grundbucheintrages. Du gehst zur Unterschrift dieses Kontraktes dann alleine ohne weitere Kosten auf das zuständige Amt. Einem gegnerischen Anwalt glaube ich auch nicht.Wenn nämlich ein Notar einmal von dir die Unterschrift hat und der Staat hat es abgesegnet, gibt es keine Rückführung mehr. Gib an der Quelle des staatlichen Notariates dein o.k…
pete
in Baden Würrtemberg alleine ist es noch wie früher da sind alle Notare gleichzeitig immer noch beim Staat angestellt und dürfen nicht selbstständig sein, da läuft alles über das Amtsgericht, was beruhigend wirkt.
pete
Danke für das Interesse. Ich habe mich entschieden meinen Anwalt mit der Sache zu betrauen.Ich denke das ich dann vor Überraschungen sicherer sein kann.
mit einer eidesstattlichen erklärung inhalt aller schenkungen .sie hat anrecht auf ihr pflichtteil (bargeld vom haus ) anteil 1/4