Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin Erbin des Barvermögens und der Immobilie meines
Vaters.Das Testament ist beim Amtsgericht eröffnet. Meine Schwester hat mittels Ihrer Anwältin Ihr Pflichtteil verlangt. Ich habe eine Aufstellung der Werte übersand.Daraus errechnete die Anwältin die Forderung. Kann ich eine schriftliche Bestätigung verlangen das mit Zahlung der
Forderung eine befreiende Wirkung aller Ansprüche jetzt und
endgültig abgegolten sind? Oder ist das mit Überweisung des
Betrages automatisch der Fall?
Oder sollte ich mir lieber doch rechtlichen Beistand holen?
Hallo,
ich würde Ihnen empfehlen, einen Vertrag aufzusetzen, der das alles regelt. Unter anderem sollte darin stehen, was und warum Sie etwas an Ihre Schwester bezahlen und, dass mit der Zahlung alle Ansprüche Ihrer Schwester aus dem Erbfall abgegolten sind.
Ob das ausreicht, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, da eine vollumfängliche Rechtsberatung in diesem Rahmen weder möglich noch erlaubt ist. Deswegen rate ich im Zweifel zu einer anwaltlichen Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.
Einen Anspruch auf eine entsprechende Bestätigung haben sie nicht, wäre aber aus Ihrer Sicht wünschenswert. Keiner hat es gern mit weiteren Pflichtteilsansprüchen konfrontiert zu werden.
Wahrscheinlich können Sie auch auf eine entsprechende Bestätigung verzichten. Nach drei Jahren, wenn der Pflichtteilsanspruch verjährt ist, wird dieser nicht mehr geltend gemacht werden können.
Allerdings passiert es auch hin und wieder, das später der pflichtteilsrelevante Nachlass erhöt werden muss, etwa wegen noch aufgetauchten Nachlassgegenständen oder erst später bekannt geworden pflichtteilsergänzungspflichtigen Schenkungen. Dann könnte der Pflichtteilsberechtigte ggf. weitere Forderungen geltend machen.
Weitere Hinweis zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de
Vielen lieben Dank für die Antwort aller hier Interessierten. Da das Themenfeld doch erschreckend umfangreich ist habe ich mich doch entschlossen anwaltliche Hilfe einzuholen.
Sehr geehrter Dr. Buerstedde,
ich danke für die klärenden Worte.Ich habe einem Ihrer Kollegen in Berlin das Mandat erteilt.Ich hoffe das die ganze Sache dann mit weniger Schrecken meinerseits erledigt wird.