Hallo,
soweit mir bekannt ist, sind Selbstständige mit einem festen Auftraggeber rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch die ersten drei Jahre befreien lassen.
Fragen:
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Wie sieht es aus, wenn man die ersten 2 Jahre mehrere Auftraggeber hat und erst ab dem dritten Jahr einen festen und somit auch erst ab dem dritten Jahr rentenversicherungspflichtig wird - kann die Befreiung dann nur für ein Jahr erfolgen, da das Gewerbe schon 2 jahre besteht oder beginnen die drei Befreiunngsjahre ab dem Zeitpunkt, ab dem nur noch ein fester Auftraggeber existiert?
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Zahlt in den Befreiungsjahren der Staat die Beiträge oder wird in den 3 Jahren überhaupt nichts eingezahlt, wenn der Selbstständige sich befreien lässt und selbst nichts zahlt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Gruß
Martin