Befreieung Rentenversicherung bei Selbstständigen

Hallo,

soweit mir bekannt ist, sind Selbstständige mit einem festen Auftraggeber rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch die ersten drei Jahre befreien lassen.

Fragen:

  1. Wie sieht es aus, wenn man die ersten 2 Jahre mehrere Auftraggeber hat und erst ab dem dritten Jahr einen festen und somit auch erst ab dem dritten Jahr rentenversicherungspflichtig wird - kann die Befreiung dann nur für ein Jahr erfolgen, da das Gewerbe schon 2 jahre besteht oder beginnen die drei Befreiunngsjahre ab dem Zeitpunkt, ab dem nur noch ein fester Auftraggeber existiert?

  2. Zahlt in den Befreiungsjahren der Staat die Beiträge oder wird in den 3 Jahren überhaupt nichts eingezahlt, wenn der Selbstständige sich befreien lässt und selbst nichts zahlt?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :smile:

Gruß

Martin

  1. Zahlt in den Befreiungsjahren der Staat die Beiträge oder

Warum sollte er das tun, die anderen zahlen doch ihre Beiträge auch selber.

wird in den 3 Jahren überhaupt nichts eingezahlt, wenn der
Selbstständige sich befreien lässt und selbst nichts zahlt?

So ist es.