Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
gemäß neuem Beschluß vom Bundesverfassungsgericht vom 9.11.11 (1 BvR 665/10)kann man von der GEZ befreit werden, wenn das Einkommen gegenüber dem Regelsatz von 374 € geringfügig darüber liege.
Ich bin 60 Jahre und beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von 866 €
Gemäß Sozialamt liege ich 195,49 € über dem Regelsatz.
Aufgrund dessen lehnte die GEZ die Befreiung ab und verwies gegen diesen Beschluß beim Verfassungsgericht zu klagen.
Von den 195,49 muss ich noch monatlich 34 € Abschlag für Strom, für Telefon Grundgebühr von 17,95 € und langfristige Abzahlungsverpflichtungen von 83 € bezahlen.
Wenn man diese Beträge abzieht, liege ich 60,54 € über den Regelsatz.
Meine Frage:
Habe ich eine Chance vor dem Verwaltungsgericht gegen die GEZ-Gebühren zu klagen und falls ja, muss ich bei der Klage einen Anwalt beauftragen?
Danke für einen Tipp.
Viele Grüße
Einstein