Befreiung der Versicherungspflicht im Studium!

Hallo!

Hab da mal ne Frage!

Ich werde zum Wintersemester anfangen zu studieren, und bin über meinen Vater privat versichert.
Jetzt war ich bei der AOK und habe die Befreiung der Versicherungspflicht abgeholt!
Komisch kommt mir aber der Wortlaut vor, in dem die das vormuliert haben, und jetzt frage ich mich, ob das NUR für die Dauer des Studiums ist, ODER für mein ganzes Leben!!
Ich wollte es nur für das Studium und NICHT für mein ganzes Leben!!

Der Wortlaut des Textes : Wenn sie beispielsweise eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, kann, je nach Einkommenshöhe - die Befreiung - für die Dauer der Beschäftigung unterbrochen werden.

Wie kann ich das verstehen??

fragt sich
Berlind

Hi Berlind,

Der Wortlaut des Textes : Wenn sie beispielsweise eine
sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, kann, je nach
Einkommenshöhe - die Befreiung - für die Dauer der
Beschäftigung unterbrochen werden.

ich les das so, daß Du, so Du einen Job während Deines Studiums annimmst in dem Du sozialversichert bist, in dieser Zeit selber Krankenkassenbeitrtäge zu zahlen hast. Wenn der Job dann nicht mehr ist, bist Du wieder über Deinen Vater versichert.

Bin aber kein Behördenhengst.

Gandalf

Hallo Berlind,

Ich werde zum Wintersemester anfangen zu studieren, und bin
über meinen Vater privat versichert.
Jetzt war ich bei der AOK und habe die Befreiung der
Versicherungspflicht abgeholt!
Komisch kommt mir aber der Wortlaut vor, in dem die das
vormuliert haben, und jetzt frage ich mich, ob das NUR für die
Dauer des Studiums ist, ODER für mein ganzes Leben!!
Ich wollte es nur für das Studium und NICHT für mein ganzes
Leben!!

Ja, diese Befreiung klingt ziemlich dramatisch. Die eigene Krankenversicherung gibt’s dann nach dem Studium; nur solange Du studierst bist Du von der Versicherungspflicht entbunden. Spätestens beim ersten Job bekommst Du eine eigene KV. Der Eintritt ist dann recht unkompliziert - aussuchen, Anmeldeformular ausfüllen, Beiträge zahlen :o(

Der Wortlaut des Textes : Wenn sie beispielsweise eine
sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, kann, je nach
Einkommenshöhe - die Befreiung - für die Dauer der
Beschäftigung unterbrochen werden.

das bedeutet, daß Du bei Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gemäß Deinem Einkommen auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen mußt und damit selbst krankenversichert bist.

Die Möglichkeit zur Mitversicherung bei den Eltern gibts übrigens nur bis 27. Danach müßtest Du eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Viele Grüße

Tomcat