Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin slowenische Staatsangehörige in Deutschland geboren. Ich habe in Deutschland zweimal geheiratet und wurde zweimal geschieden und beide Ehen wurden in Slowenien eingetragen sowohl Heirat als auch Scheidung. Ich habe dann von einem slowenischen Gericht eine Ledigkeitsbescheinigung erhalten wo drin stand, das einer erneuten Heirat nichts im Wege stünde. Das Standesamt hat das so akzepiert und die Unterlagen an das Oberlandesgericht geschickt und um Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses gebeten. Nach einer Woche kam dann die Nachricht, ich wäre ja noch in Slowenien mit dem ersten Mann verheiratet. Ich habe dann dort angerufen und dem Beamten erklärt, daß dieses ja wohl kaum sein könnte, denn dann hätte ich den zweiten Mann ja schlecht heiraten können.Aber leider stosse ich da auf taube Ohren.
Also habe ich dann mit Slowenien Kontakt aufgenommen und dort vom Standesamt den Nachweis erhalten, das beide Ehen geschieden sind. Das reicht dem Beamten beim Oberlandesgericht aber wieder nicht, er möchte den Nachweis von einem slowenischen Gericht. Bin der Verzweifelung nahe und bitte dringend um Hilfe oder Hinweise was ich unternehmen kann.
Denn mein großes Problem ist, daß ich kein slowenisch sprechen und verstehen kann, so dasß ich jedesmal einen Dolmetscher brauche und dieses natürlich sehr teuer ist. Würde sehr gerne noch im Juni heiraten und wenn ich das ganze über die Botschaft abwickele dauert das ganze ca. 9 Wochen.
Hallo, die Befreiung von der Beibringung eines EFZ obliegt dem OLG-Präsidenten. In Ihrer Angelegenheit kann Ihr Standesamt nichts machen, das OLG bestimmt, das der Nachweis der Scheidung durch das slow. Gericht beigebracht werden muss. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Fragen Sie bitte vorher über Ihr St.Amt nach, ob dieser gerichtl. Nachweis einer Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille) bedarf. Mfg Feuerstein