Befreiung gesetzliche Rentenversicherungspflicht

Hallo Com.unity,
eine kurz gehaltene Frage, da ich leider durch google etc nicht mehr weiterkomme.
Es geht um die Frage, wann jemand rentenversicherungsfrei ist und wann pflichtig:

Angenommen A arbeitet als Selbständige® ausschließlich im Auftrag von B, dann sollte A meines Wissens nach rentenversicherungspflichtig sein.(stichpunkt Scheinselbständigkeit)

Was passiert, wenn A nun auch noch für eine GmbH von B als Gesellschafter arbeitet?
(Stichpunkt rentenversicherungspflichtiger Unternehmer)

Es gibt verschiedene Befreiungsmöglichkeiten, wie schauen diese aus?

Vielen Dank für eure Hinweise
lg dasista

Es gibt verschiedene Befreiungsmöglichkeiten, wie schauen
diese aus?

Wenn ein Scheinselbstständiger einen RV-pflichtigen Mitarbeiter hat, ist er aus der GRV raus. Wie das jetzt im Hinblick mit der Tätigkeit in der GmbH ist, fragt man am Besten die DRV.

Hallo,
mitarbeitender Gesellschafter ? - als Geschäftsführer detr
GmbH. - dann muss Prüfung erfolgen - ansonsten normaler
Arbeitnehmer, also auch rentenversicherungspflichtig.
Gruss
Czauderna

Hallo,

bist Du nicht im Brett „Sozialrecht“ besser aufgehoben mit?

Gruß Steffi

Hallo,

bist Du nicht im Brett „Sozialrecht“ besser aufgehoben mit?

Gruß Steffi

oh, das gibts, danke!!! dann poste ich da auch mal…

Hallo,
mitarbeitender Gesellschafter ? als Geschäftsführer detr
GmbH. - dann muss Prüfung erfolgen - ansonsten normaler
Arbeitnehmer, also auch rentenversicherungspflichtig.
Gruss
Czauderna

Ja - angenommen der gesellschafter trägt 25% der gmbh, dann sollte wahrscheinlich eine sperrminorität vereinbart werden, um die selbständigkeit aufrecht zu erhalten. nur wird eine bfa nicht bemerken, dass es sich beim GGF der GmbH um Person B handelt, für die A auch schon als e.K. arbeitet.

Hallo,
selbst auf die Gefahr der Wiederholung - wer als Gesellschafter
in einer GmbH. arbeite ohne deren Geschäftsführer zu sein kann
sogar 100% der Stimmenanteile halten ohne dass er in dieser
Tätigkeit selbständig ist.
Gruss
Czauderna

Sorry,

ich meinte Arbeits- und Sozialamt, aber da kannst Du ja auch sozialrechtliche Fragen posten.

Steffi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo fenja,
lass mal, hier ist er schon auch richtig, vielleicht noch Versicherungen !!
Gruss
Czauderna