Befreiung GKV bei ALG1

Ich bin scon seit ca. 20 Jahren in der gkv versichert. Jetzt werde ich meine Stelle kündigen und bekomme dann eine Sperrzeit vom arbeitsamt. ich habe die Möglichkeit, mich aufgrund meiner Witwenpension (mein Mann war Beamter) in einer privaten krankenversicherung zu versichern. Kann ich mich für die Sperrzeit des ALG1 von meiner Versicherungspflicht in der gkv befreien lassen.

Hallo.

Ich kann von einem Wechsel zur PKV nur abraten. Einfach mal googlen und es gibt viel zum Thema zu lesen.

Nach Ende der Beschäftigung gibt es einen Monat einen so genannten Nachgehenden Leistungsanspruch (beitagsfrei).

Ab dem ersten Tag des 2. Monats der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI) die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum Ende der Sperrzeit.

LG vom Hans

Hallo hans,

erst mal vielen dank für deine Antwort. Aber ich muss mich sowieso irgendwann wieder privat versichern, spätestens, wenn ich kein ALG mehr bekomme.

Für mich wäre es halt bedeutend günstiger, wenn ich nur in der privaten Krankenkassen versichert sein könnte. Jetzt habe ich noch eine frage:

Wenn ich selbst kündige, bekomme ich eine Sperrzeit von vier Monaten. Bin ich in diesen vier Monaten in der gesetzliche Krankenkasse versicherungspflichtig, obwohl ich keine Leistungen vom Arbeitsamt bekomme? Muss mich das Arbeitsamt für diese Zeit in der GKV anmelden? Bisher konnte mir das niemand sagen, weder die Mitarbeiter der Krankenkasse noch das Arbeitsamt.

Wie gesagt, für mich ist die Versicherung in der GKV sehr viel teurer, als wenn ich nur privat versichert sein könnte.

Viele Grüße
Heidi