Befreiung rückwirkend?

Hallo an die Gemeinschaft.

Vorabinformation:
Mann = Rundfunkteilnehmer
Frau = Schwerbehindert seit 2004

Folgende Frage die ich mir stelle

Ein Ehepaar hat eine Befreiung nach §6 Abs.1 Nr 8 des des Rundfunkstaatsvertrages ab dem 01.05.2010 bekommen.

Die Ehefrau hat aber seit 2004 einen Behinderungsgrad von 100%.

RF Kennung steht auch auf 2004

Meine Frage.
Könnte das Paar die Gebühren, die zwischen 2004 und 05.2010 gezahlt wurden, nicht zurück bekommen?

Was könnte man in dem Fall machen?

Danke im voraus.

P.S.: Sollte ich gegen eine Forenregel verstoßen haben, Antwort bitte per PN. Danke.

Hallo,

Könnte das Paar die Gebühren, die zwischen 2004 und 05.2010
gezahlt wurden, nicht zurück bekommen?

Nein!

Was könnte man in dem Fall machen?

Nix!

Die Befreiung greift idiotischer Weise und typisch Staat erst ab Eingang der Befreiung. Das gilt selbst dann, wenn der Antrag bei der GEZ ganz offensichtlich und nachweislich verschlampt wird und dies erst nach einer Zahlungsaufforderung Monate später bemerkt wird.

Gruß, Robi

Bei der GEZ ist es nur möglich rückwirkend zu zahlen.
Rückwirkende Befreiungen oder gar Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren ist unmöglich.

Noch so ein Punkt den ich bei denen als asozial(ein Begriff den hier letztens mal jemand gern benutzt hat) betrachten würde.

Wenn die erst einmal Geld haben geben sie es nicht mehr her.