Befreiung Steuererklärung

Hallo Leute,

jemand hat mir mal gesagt, man könne sich unter bestimmten Umständen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen. Genaueres wusste er nicht, vielleicht sprach er auch nur von einer demenzkranken Rentnerin im Heim.

Mich würde nur mal aus Prinzip interessieren,

  • ob es so was tatsächlich gibt,
  • wie ggf. der Fachbegriff dafür lautet und
  • wo man ggf. mehr darüber erfahren kann (Bedingungen etc.), denn ich könnte mir vorstellen, dass ein Steuerberater dazu nicht allzu viel sagen wird.

Vielleicht hat ja jemand rein aus Prinzip Lust, sein entsprechendes Wissen mit mir zu teilen.

Grüße, Thomas

Hallo Leute,

jemand hat mir mal gesagt, man könne sich unter bestimmten
Umständen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
befreien lassen. Genaueres wusste er nicht, vielleicht sprach
er auch nur von einer demenzkranken Rentnerin im Heim.

Mich würde nur mal aus Prinzip interessieren,

  • ob es so was tatsächlich gibt,

klar

  • wie ggf. der Fachbegriff dafür lautet und

austrittserklärung

  • wo man ggf. mehr darüber erfahren kann (Bedingungen etc.),
    denn ich könnte mir vorstellen, dass ein Steuerberater dazu
    nicht allzu viel sagen wird.

ne, die wissen das natürlich, aber sagen es nicht

Vielleicht hat ja jemand rein aus Prinzip Lust, sein
entsprechendes Wissen mit mir zu teilen.

klaro

http://www.timmys-world.de/pdf_two/Austritt_Finanzam…

gruß inder

Hallo!

Das Zauberwort heißt „Nichtveranlagungsbescheinigung“ - zumindest geht es in die von dir angesprochene Richtung.
Sie muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden (mit entsprechendem Formular) und gilt für max. 3 Jahre, dann muss man sie neu beantragen.
Sie ist möglich für Steuerpflichtige, die voraussichtlich aufgrund geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zu zahlen haben. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern oder wenn man vom Finanzamt aufgefordert wird, muss man die Bescheinigung zurückgeben.

Im übrigen weiß ein Steuerberater darüber sehr gut Bescheid und kann auch beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars behilflich sein.

Viele Grüße
Paulchen

Hallo Paulchen,

danke für die schnelle Antwort.

Im übrigen weiß ein Steuerberater darüber sehr gut Bescheid
und kann auch beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars
behilflich sein.

Als Unbeleckter hätte ich vermutet, dass ein Steuerberater für eine Steuererklärung mehr als für das Ausfüllen eines solchen Formulars bekommt und daher wenig Interesse daran hat, diese Möglichkeit anzusprechen.

Aber vielleicht habe ich mein Misstrauen gegenüber Bankern auf Steuerberater übertragen.

Grüße, Thomas

Hallo Paulchen,

danke für die schnelle Antwort.

Im übrigen weiß ein Steuerberater darüber sehr gut Bescheid
und kann auch beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars
behilflich sein.

Als Unbeleckter hätte ich vermutet, dass ein Steuerberater für
eine Steuererklärung mehr als für das Ausfüllen eines solchen
Formulars bekommt und daher wenig Interesse daran hat, diese
Möglichkeit anzusprechen.

Aber vielleicht habe ich mein Misstrauen gegenüber Bankern auf
Steuerberater übertragen.

ein ordentlicher steuerberater, der einen funken anstand besitzt, betreut nicht omi und opi weiter, bis die traueranzeige erfolgt, sondern sagt spätestens nach der ersten nullrunde dem finanzamt, dass jetzt nix mehr kommt und man sich wieder meldet, wenn sich die verhältnisse wieder ändern sollten (was in den wenigsten fällen passiert)

dazu braucht es im übrigen kein formular, sondern man rechnet das dem FA einfach vor. die angesprochene NV bescheinigung hat damit im prinzip nichts zu tun, denn diese benötigt man eigentlich nur für die bank.

eine gesonderte bescheinigung vom finanzamt gibt es nicht, wenn man keine einkommensteuererklärung mehr abgeben muss.

gruß inder

1 Like