Befreiung / Umgehung Steuer Dienstwagen bei reiner Privatnutzung

Hallo zusammen,

lässt sich irgendwie die Besteuerung des Arbeitswegs eines Firmenwagen „umgehen“, wenn der Wagen wirklich rein privat genutzt wird, d.h. er wird definitiv nicht für die Strecke von Wohnung zur Arbeit genützt >> Bahntickets (Jahreskarte) könnte nachgewiesen werden.

Wäre klasse wenn mir jemand einen Tip geben könnte, ob es da eine „spezielle“ Regelung gibt oder ob man von der Besteuerung des Arbeitsweges nicht „rauskommt“.
danke Viele Grüße

Servus,

der Nachweis, dass der Dienstwagen nicht für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte genutzt wird, lässt sich durch ein Fahrtenbuch führen (der Übergang von pauschaler Berechnung des geldwerten Vorteils zum Fahrtenbuch ist nicht beliebig möglich - 01.01.2014 oder Wechsel des Fahrzeuges sind die nächsten Möglichkeiten).

Bei „rein privater“ Nutzung wird das allerdings nur dann einen Vorteil bieten, wenn die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges niedriger sind als der pauschal auf der Grundlage des Listenpreises berechnete geldwerte Vorteil. Das kann bei Fahrzeugen, die in der Anschaffung relativ teuer und im Betrieb extrem sparsam sind und mit sehr günstigen Leasingraten finanziert sind, vielleicht vorkommen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank.

Beim Fahrtenbuch müssten ja dann alle priv. Fahrten versteuert werden wie ich das verstanden habe, dann wäre es mit der 0.03% Methode wohl immer noch besser.

danke

Servus,

es hilft hier nur eine - zumindest überschlägige - Vergleichsrechnung. Zur pauschalen Berechnung des geldwerten Vorteils gehören nicht bloß die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern auch die Privatfahrten (1 % des Listenpreises pro Monat).

Ob die pauschale Berechnung zu einem niedrigeren oder höheren geldwerten Vorteil führt als die Berechnung nach Fahrtenbuch und tatsächlichen Kosten, hängt von so vielen einzelnen Faktoren ab, dass man das nicht in Bausch und Bogen sagen kann. Je nachdem, um wie viel Geld es dabei geht (u.a. vom individuellen Grenzsteuersatz abhängig), kann mit einer rechtzeitigen, möglichst genauen Vergleichsrechnung ein ganz ordentlicher „Stundenlohn“ erzielt werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder