Hallo,
die zuverlässigste Auskunft erhältst du, wenn du dich bei dem für dich zuständigen Ordnungsamt erkundigst. Zwar gibt es Landeshundeverordnungen, die individuelle Handhabe unterscheidet sich aber unter Umständen zwischen den Kommunen deutlich.
In aller Regel ist es so, dass ein Junghund bestenfalls eine vorläufige Befreiung erhält, und man den Test mit dem erwachsenen Hund erneut ablegen muss (was grundsätzlich auch Sinn macht, da sich das Verhalten von Junghunden und erwachsenen Hunden oft signifikant unterscheidet). Zudem müssen auch alle Personen, die den Hund in der Öffentlichkeit führen, den Test mit ihm ablegen.
An eine Erleichterung der Kampfhundeverordnung glaube ich persönlich eher nicht. Nach den jüngsten Ereignissen mit Bullterriern wird auch in Thüringen wieder der Ruf nach Rasselisten laut, die man dort bisher (sinnvollerweise) abgelehnt hat.
Ich nehme an, dass ihr euch kundig gemacht hat, was es bedeutet, einen Listenhund zu halten. Angefangen mit dem Einreiseverbot in manche andere Länder (auch Bundesländer), ist es meist auch sehr schwierig, den Hund in Urlaubsbetreuung zu geben, da der Betreuende ebenfalls einen Test mit dem Hund abgelegt haben muss.
Tipp: Handelt mit dem Tierheim, aus dem ihr den Hund holt aus, dass ihr ihn dort (für den Fall der Fälle) zur Urlaubsbetreuung unterbringen könnt. Andere Tierheime nehmen oft keine Listenhunde in Pension, da sie befürchten, auf dem Hund sitzen zu bleiben.
Schöne Grüße,
Jule