viele Angestellte machen sich derzeit verstärkt Sorgen, ob die jetzt einbezahlten Rentenversicherungsbeiträge ihnen selbst im Alter wieder zufliessen. Von einem Kollegen habe ich kürzlich erfahren, das es auch für Angestelllte eine Möglichkeit gibt, sich von der Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosen- und Rentenversicherung) zu befreien.
Dabei bieten darauf spezialisierte Steuerberater eine Möglichkeit an, sich als Aufsichtsrat oder Vorstand an einer fiktiven Aktiengesellschaft zu beteiligen und somit sozialversicherungsfrei zu werden.
Kann jemand Näheres zu dieser Methode sagen? Ist das legal? Funktioniert das in der Realität wirklich? Mit welchen Kosten wäre sowas verbunden? Und ist damit zu rechnen, dass dieses „Schlupfloch“ bald vom Finanzminister gestopft wird?
diese Schlupfloch wurde bereits gestopft. So weit ich weiß, ist das ganze nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen noch möglich. Wenn du es wagen möchtest, stelle dich schon mal auf einen langen Kampf mit der BfA ein
kleine, aber entscheidende Korrektur
Hallo Philipp,
machen sich derzeit verstärkt Sorgen, ob die
jetzt einbezahlten Rentenversicherungsbeiträge ihnen selbst im
Alter wieder zufliessen.
Die Idee hat jeder, aber die Beiträge dienen der Rente der jetzigen Rentner. Die eigene Rente wird erst (von anderen) einbezahlt, wenn ich selbst Rentner bin. „Das ist ja, was uns Kanalarbeiter so bedrückt“, sagte mein Opa.
viele Angestellte machen sich derzeit verstärkt Sorgen, ob die
jetzt einbezahlten Rentenversicherungsbeiträge ihnen selbst im
Alter wieder zufliessen. Von einem Kollegen habe ich kürzlich
erfahren, das es auch für Angestelllte eine Möglichkeit gibt,
sich von der Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosen- und
Rentenversicherung) zu befreien.
wie meine Vorredner schon sagten, wurde diese Gesetzeslücke geschlossen.
Allerdings macht es bei bestimmten Personengruppen in Firmen Sinn zu prüfen, ob überhaupt Versicherungspflicht vorliegt. Diese zahlen unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge, obwohl sie garnicht sozialversicherungspflichtig sind und haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge. Die Rückerstattung ist in der Arbeitslosenversicherung auf vier Jahre begrenzt. In der Rentenversicherung können es über 30 Jahresbeiträge sein.
Zu diesen Personengruppen zählen: Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige(Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Lebensgefährten)
Solltest du zu einer dieser Personengruppen gehören, macht eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Sinn und ist vor allem empfehlenswert, denn warum sollte man Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn man im Leistungsfalle(z.B. Arbeitslosengeld) doch keine Ansprüche hat?