Befreiung Versicherungspflicht GKV

Hallo,

angenommen jemand kommt in ein Alter in dem er sich selbst krankenversichern muss, er kümmert sich jedoch nicht darum, ignoriert die Briefe seiner GKV und verfügt über keinen Versicherungsschutz mehr.
Irgendwann aber beschliesst er sich wieder versichern zu wollen (er ist mittlerweile selbstständig), merkt aber, dass er ziemlich viel Geld nachzahlen müsste, wenn er wieder in eine GKV eintreten würde. Geld, das nicht vorhanden ist.

Er beschliesst also sein glüc bei einer PKV zu versuchen. Hier allerdings gibt es die Hürde sich von der „Versicherungspflicht für GKV“ befreien zu lassen.

Müsste in diesem theoretichen Fall eine Befreiung on der Versicherungspflicht beantragt werden? Und unter den gegebenen Bedingungen, wäre es überhaupt möglich sich davon befreien zu lassen?

Danke schonmal für die Antworten
Gruss

Hallo,
ein Selbständiger unterliegt keiner Versicherungspflicht.
Freie Wahl!
Grüsse
A.

Hallo,
ein Selbständiger unterliegt keiner Versicherungspflicht.
Freie Wahl!
Grüsse
A.

Aber ab 01.01.2009 muss auch ein Selbstständiger eine Krankenversicherung haben, entweder gesetzlich oder privat.

Beste Grüße
Frank Bronak

Aber ab 01.01.2009 muss auch ein Selbstständiger eine
Krankenversicherung haben, entweder gesetzlich oder privat.

Das Datum 01.01.2009 bezieht auf ehemals privat Versicherter. Ehemals gesetzlich Versicherte sind seit dem 1.04.2007 krankenversicherungspflichtig.

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