Befreiung vom Eigenanteil bei Mutter-Kind-Kur

Ist eine Mutter vom Eigenanteil - 10,-€/Tag befreit, wenn ihr Einkommen gering ist?
Oder werden bei Verheirateten beide Einkommen zur Berechnung herangezogen?
Mutter ist selbstversichert.
Laut Aussage einiger ostdeutscher Kolleginnen, die immer sehr gut informiert sind, soll für diese Kurmaßnahme nur das eine Einkommen ausschlaggebend sein.

Bin gespannt auf eure Antworten

Hallo,
bei verheirateten Personen zählt für die Frage der Befreiung immer das
Gesamteinkommen.
Es kann in Einzelfällen (getrennt lebend - Einkommen des Ehepartners ist nicht bekannt) zu Abweichungen kommen - der Grundsatz gilt aber.
Gruß
Czauderna