Befreiung vom gesetzlichen Krankenversicherungssch

Ich hab mich zu Beginn meines Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nun werde ich 25 und muss mich selbst versichern und auch noch mindestens 2 Jahre studieren.Ich wollte wissen, ob ich, sobald ich exmatrikuliert bin, in ein gestezliche Kasse wechseln kann,also auch wenn ich nicht direkt einen Job finde, oder ob ich dafür wirklich Arbeitnehmer sein muss?

Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Frage bitte jemanden, der sich mit Krankenversiucherung auskennt.

Gruß Svenja

Hallo JiJaJule,

ja du mußt leider Arbeitnehmer sein, aus Du hättest Anspruch auf Arbeitslosengeld - diese würde Dich auch wieder in die gesetzliche Krankenkasse bringen. Oder Du wärest mit jemand gesetzlich Versicherten verheiratet.

Das Problem an der Sache ist, Du kannst Dich nach dem Studium nur freiwillig krankenversichern ( also in Deinem beschriebenem Fall), die Vorraussetzungen für diese Versicherung bringst Du aber in keinem Fall mit.

Dann alles gute.

du musst arbeitnehmer sein

Hallo JiJaJule,

die Antworten stehen im SDB V Kapitel 2 im § 5 u. §6 ff.

Mfg
ossi199

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,
Deine Vermutung ist richtig. Die Möglichkeit eines Zuganges in die gesetzliche Krankenversicherung hast Du mit der Befreiung von der Versicherungspflicht als Student abgegelegt. Nun müsste eine andere Art der Versicherungspflicht entstehen, um Mitglied werden zu können. Das kann grundsätzlich nur eine versicherungspflichtigte Beschäftigung sein.
Gruß
Karsten

Also nach den Studium gibt es im Normalfall kein ALG. Darum ist ALG 2 vermutlich sicher und da ist die Krankenkasse wichtig. Frag doch mal beim Amt nach, um sichere Antworten zu erhalten.

Hallo

Ich hab mich zu Beginn meines Studiums von
der gesetzlichen Versicherungspflicht
befreien lassen. Nun werde ich 25 und muss
mich selbst versichern und auch noch mindestens
2 Jahre studieren.

Ich vermute einmal, dass Sie zur Zeit in der PKV über ein Elternteil (Beihilfeberechtigt) versicher sind und
mit dem 25. Lebensjahr der Beihilfeanspruch wegfällt.
Wenn es anders sein sollte, bitte um kurze Info.

Das bedeutet, dass der Krankenversicherungsschutz auf 100 % Tarife umgestellt werden muss, wobei der Ausbildungstarif weiterhin Anwendung findet.

Sollte Ihre derzeitige PKV diesen Ausbildungstarif für Studenten nicht vorsehen, empfehle ich einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehemen.

Wenn Sie nach dem Ende Ihres Studiums keine Anstellung finden, besteht nicht die Möglichkeit in die GKV zu wechseln.

Ich empfehle hier um die Kosten in der PKV niedrig zu halten, evt. ein Zweitstudium anzumelden bis ein Job gefunden wird. (dies dürfte preisgünstiger sein).

Ich wollte wissen, ob ich, sobald ich exmatrikuliert
bin, in ein gestezliche Kasse wechseln kann,also auch wenn ich
nicht direkt einen Job finde, oder ob ich dafür wirklich
Arbeitnehmer sein muss?

siehe oben!

Wenn ich noch weiter helfen kann, bitte per Email
an [email protected]

Viele Grüße!

Norbert Uhrig

Bin leider keine Expertin auf diesem Gebiet; gehe aber davon aus, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist

Hallo JiJaJule,
ich bin Versicherungsmakler und darf im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen keine verbindlichen Auskünfte geben.
Ich kann Ihnen empfehlen das Portal der Technikerkrankenkasse oder der AOK aufzusuchen und dort gegebenenfalls eine verbindliche Antwort zu erhalten.

Viele Grüße
Hans-Jürgen

Hallo,

um sich wieder bei einer gesetzlichen Kasse anmelden zu können, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für sie die einzige Möglichkeit.

Viele Grüße

Hallo,

die Befreiung erstreckt sich nur auf die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). IN dieser Zeit kannst Du nicht in die GKV wechseln. Danach schon.

Gruß G.

hi jule,
ich nehme an sie waren privat versichert dann
bleiben Sie das auch bis Sie einen Versicherungspflichtegen Job aufnehmen.
Gruß

Hm, also soweit ich weiß, kannst du immer in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Es gibt da auch Sondertarife für Studierende, die so bei 60 Euro monatlich liegen.

Hallo,

das weiß ich nicht genau. Soweit ich weiß, würdest du wieder in die gesetzliche Versicherung kommen, sobald du AN bist und unerhalb einer bestimmten Grenze verdienst.

Gruß anische

Hallo Jule
hier die Antworten:
Du kannst Dich jetzt, wenn Du 25 wirst, gesetzlich oder privat krankenversichern. für die Private läßt Du Dir noch eine Befreiung von der GKV ausstellen.
Wenn Du nach dem Studium keinen Job findest, bleibst Du in der Krankenversicherung, die Du jetzt wählst. Egal ob Gesetzliche oder Private: nach der Exmatrikulation wirst Du beitragspflichtig.

Viele Grüße
Heike

Warum waren Sie nicht bis 25 in der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse?

Als Arbeitnehmer können Sie zur GKV zurück.

wenn man sich einmal gegen die gesetzliche krankenversicherung entschieden hat, kommt man wirklich nur dann zurück, wenn man eine versicherungspflichtige beschäftigung (über 400 eur entlohnung mtl.) oder alg i bekommt.

(ab dem 55. lebenjahr wird es noch schwieriger)

also auch wenn das studium bei dir beendet ist und du keine einnahmen hast, musst du in der pkv bleiben.

viel glück!