Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Ehepaar lebt gemeinsam in einem Haus. Das Haus gehört dem Mann (falls das relevant ist), beide Ehepartner haben ihren Hauptwohnsitz in diesem Haus. Jetzt mietet sich die Frau eine Wohnung und meldet sie als Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt an.
Nach meinem Verständnis würde ich sagen, für diese Nebenwohnung kann sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Nun heißt es aber hier https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html unter dem Punkt „Welche Nachweise sind nötig, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung befreien zu lassen?“:

„Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die Haupt­wohnung als auch die Neben­wohnungen auf den Antrag­steller angemeldet sind.“

Also die Nebenwohnung ist auf jeden Fall auf die Frau angemeldet. Die Hauptwohnung ist, würde ich jetzt mal behaupten, sowohl auf den Mann als auch auf die Frau angemeldet. Oder ist das gar nicht möglich, wenn die Hauptwohnung (das Haus) dem Mann alleine gehört?

Danke
Martin

Hi. Streng genommen handelt es sich um einen eigenen Haushalt. Allerdings wurde 2018 vom BfG entschieden, das hier eine Sonderregelung gilt (nicht mit dem GG vereinbar). Ich würde einen Antrag auf Befreiung stellen, da es sich um eine Zweitwohnung handelt. Es sollte möglich sein, eine Befreiung durchzusetzen.

Hallo,

Das brauchst du nicht behaupten - es ist so. *Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

  1. dort nach dem Melderecht GEMELDET ist*

Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle.

Gruß
Otto