Wenn eine Person noch 2 weitere Geschwister hat, die den Wehr- bzw. Zivildienst geleistet haben wird sie laut gesetz auf Antrag befreit.
Was ist wenn von den Geschwistern eins gerade erst den Dienst leistet und der andere erst in 2 Jahren?
Kann die Person sihc jetzt schon auf Antrag befreien lassen?
Danke im Vorraus.
Wenn eine Person noch 2 weitere Geschwister hat, die den Wehr-
bzw. Zivildienst geleistet haben wird sie laut gesetz auf
Antrag befreit.
Was ist wenn von den Geschwistern eins gerade erst den Dienst
leistet und der andere erst in 2 Jahren?
Kann die Person sihc jetzt schon auf Antrag befreien lassen?
Hallo,
nein, denn wenn der andere noch ausgemustert wird, verstirbt oder sonst was passiert, kommt diese 2-Geschwister-Regel ja nicht mehr zur Anwendung. Wie du schon richtig schreibst ist Voraussetzung dass "die den Wehr- bzw. Zivildienst geleistet haben und nicht dass diese diesen voraussichtlich leisten werden.
Gruß
S.J.