Hi,
bei einer Person (ALG II. + Bürgerarbeit) steht eine größere Zahnbehandlung an. Da er sich diese unmöglich leisten kann, da eh schon leicht verschuldet, hofft er auf eine Befreiung von den Eigenanteilen bei Zahnersatz.
Einen Antrag auf vollständige Befreiung von Zuzahlungen auf Zahnersatz hat er auch schon von der AOK zugeschickt bekommen.
Nun hat diese Person schon öfters gehört, dass am Jahresende bei den Krankenkassen gern mal das Geld ausgeht/knapp wird.
Und diese Person stellt sich nun die Frage, ob die Erfolgsaussicht auf Bewilligung des Antrages (bzw. Höhe der Zuzahlungen) eventuell Anfang des nächsten Jahres mehr Aussicht auf Erfolg hat oder ob das keinen Unterschied macht?
Gruß und Danke für Eure Antworten
Manfred