Befreiung von den Eigenanteilen bei Zahnersatz

Hi,

bei einer Person (ALG II. + Bürgerarbeit) steht eine größere Zahnbehandlung an. Da er sich diese unmöglich leisten kann, da eh schon leicht verschuldet, hofft er auf eine Befreiung von den Eigenanteilen bei Zahnersatz.

Einen Antrag auf vollständige Befreiung von Zuzahlungen auf Zahnersatz hat er auch schon von der AOK zugeschickt bekommen.

Nun hat diese Person schon öfters gehört, dass am Jahresende bei den Krankenkassen gern mal das Geld ausgeht/knapp wird.

Und diese Person stellt sich nun die Frage, ob die Erfolgsaussicht auf Bewilligung des Antrages (bzw. Höhe der Zuzahlungen) eventuell Anfang des nächsten Jahres mehr Aussicht auf Erfolg hat oder ob das keinen Unterschied macht?

Gruß und Danke für Eure Antworten
Manfred

Hallo,
die Härtefall-Regelung beim Zahnersatz hat nichts mit dem Geld bei den Kassen zu tun sondern mit dem anrechenbaren Einkommen des Antragstellers - von daher ist es grundsätzlich egal ob der Antrag am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Jahres gestellt wird. MAssgebend ist der Monat vor Eingliederung des ZE.
Beachten sollte man im Vorfeld auch, dass auch bei einer Härtefall-Anerkenntnis nur maximal der doppelte Kassen-Zuschuss übernommen wird, es also trotzdem zu „Eigenanteilen“ kommen kann. Kommte eben auf den Zahnarzt bzw. darauf an, was auf dem Heil-und Kostenplan
steht.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna

Danke für Deine schnelle Antwort.

die Härtefall-Regelung beim Zahnersatz hat nichts mit dem Geld
bei den Kassen zu tun sondern mit dem anrechenbaren Einkommen
des Antragstellers - von daher ist es grundsätzlich egal ob
der Antrag am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Jahres
gestellt wird.

Gut. Das wusste die Person halt nicht und fragte darum hier nach.

MAssgebend ist der Monat vor Eingliederung des ZE.

Das verstehe ich jetzt nicht. Kannst du das für eine Laien verständlich erklären, was du damit meinst.

Beachten sollte man im Vorfeld auch, dass auch bei einer
Härtefall-Anerkenntnis nur maximal der doppelte
Kassen-Zuschuss übernommen wird, es also trotzdem zu
„Eigenanteilen“ kommen kann.

Ja, damit kann/muss ich leben. Wollte halt nur die Eigenanteile so gering wie möglich halten, da es gerade bei mir finanziell nicht so üppig aussieht.

Kommte eben auf den Zahnarzt bzw.
darauf an, was auf dem Heil-und Kostenplan
steht.

Mein Zahnarzt weiß über meine Lage Bescheid und hat das berücksichtigt.

Muss ich sonst noch was beachten? Oder kann ich sonst noch was machen?

Gruß
Manfred

Hallo,
um es etwas korrekter zu formulieren - für die Entscheidung ob ein
Härtefall vorliegt, sind die EInkommensverhältnisse des Monats vor Bewilligung des Heil-und Kosten-Plans massgebend.
Also HKP. im November bei der Kasse eingereicht wird das Oktober-Einkommen zugrundegelegt.
Mehr musst du vorher nicht machen bzw. beachten.
Gruss
Czauderna

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@Czauderna
Hi Czauderna

Ich danke dir für deine Hilfe.

Gruß
Manfred