Befreiung von der Ausweispflicht

Hallo,

was hat die Befreiung der Ausweispflicht u.U. für Konsequenzen für mich als Betreuer einer dementen Person?

Die Befreiung wird mir vom Pflegeheim angeboten - ich wusste bisher nicht, dass es das gibt. Wodurch wird denn dann im Fall der Fälle die Identität der Person bestätigt? Z.B. falls sie irgendetwas notariell noch festlegen möchte?

Vielen Dank und Gruß
A.A.

Hallo,

trifft dieses hier denn zu ??

  1. Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
    1.für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,

2.die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

ja, und nu? Hast Du eine Antwort auf MEINE Frage?

Hallo,

was hat die Befreiung der Ausweispflicht u.U. für Konsequenzen
für mich als Betreuer einer dementen Person?

Keine. Außer, dass die Person keinen neuen Perso beantragen muss, wenn der alte abgelaufen ist.

Wodurch wird denn dann im Fall
der Fälle die Identität der Person bestätigt? Z.B. falls sie
irgendetwas notariell noch festlegen möchte?

Durch den alten Ausweis sowie den Betreuungsausweis.

lg
Richard

Hallo,

was hat die Befreiung der Ausweispflicht u.U. für Konsequenzen
für mich als Betreuer einer dementen Person?

Wir hatten den gleichen Fall in der Familie. Ein schwerdementer Mensch ist weder in der Lage zum Fotografen zu gehen, noch still zu sitzen und schon gar nicht die erforderliche Unterschrift zu leisten. Solange du den alten, abgelaufenen Ausweis hast, hat es keine Konsequenzen für dich.

Die Befreiung wird mir vom Pflegeheim angeboten - ich wusste
bisher nicht, dass es das gibt. Wodurch wird denn dann im Fall
der Fälle die Identität der Person bestätigt? Z.B. falls sie
irgendetwas notariell noch festlegen möchte?

Eine demente Person darf nichts mehr notariell festlegen. Falls du als Betreuer in einem gesonderten Vertrag bestellt wurdest, ist jetzt alles deine Entscheidung, aber immer unter dem Aspekt, was würde die demente Person machen. Du darfst dich weder bereichern noch irgendwelchen Eigentum an dich oder andere übertragen.
Falls nicht wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt.

grusspeke

hallo,

was hat die Befreiung der Ausweispflicht u.U. für Konsequenzen
für mich als Betreuer einer dementen Person?

wenn die Befreiung der Ausweispflicht vom Betreuer beantragt wird, so wird der bisherige Personalausweis eingezogen (sofern nicht verloren) und eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Person von der Ausweispflicht befreit ist. Wenn nun Bankgeschäfte für die betreute Person erledigt werden müssen bzw. notarielle Sachen anliegen, so kann das schon Probleme mit sich bringen, wenn kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden kann.

Die Befreiung wird mir vom Pflegeheim angeboten - ich wusste
bisher nicht, dass es das gibt. Wodurch wird denn dann im Fall
der Fälle die Identität der Person bestätigt? Z.B. falls sie
irgendetwas notariell noch festlegen möchte?

Wenn ich Betreuer wäre und die Person ließe sich noch fotografieren, dann würde ich versuchen, die Person irgendwie zum Fotografen zu bringen oder selbst nach den biometrischen Regeln fotografieren und dann zur Passbehörde gehen und mich beraten lassen.
Oft kann die Passbehörde auch einen „Heimdienst“ anbieten…oder man fährt die Person zur Passbehörde und der Mitarbeiter der Passbehörde druckt die Unterlagen aus und versichert sich am Fahrzeug der Identität der Person und wenn die Unterschrift nimmer funktioniert, kann man auch einen Strich reinmachen lassen.

Am besten ist es die zuständige Passbehörde nach Alternativen zu befragen…

Viel Gruß von Tara (die damit jeden Tag zu hat)

Hallo,

solange du die Begründung nach dem Gesetz nicht nennst,kann ich auch keine Antwort formulieren…

Was das Pflegeheim „will“ interessiert hier nämlich nicht,sondern was das Gericht bezüglich der Betreuung gesagt hat und ob dieses mit dem Ausweisegsetz übereinstimmt.

Das Pflegeheime gerne entmündigte Leuten haben um ungestort abzukassieren,
ist ja nix neues

Moin,

wenn die Befreiung der Ausweispflicht vom Betreuer beantragt
wird, so wird der bisherige Personalausweis eingezogen (sofern
nicht verloren) und eine Bescheinigung ausgestellt, dass die
Person von der Ausweispflicht befreit ist. Wenn nun
Bankgeschäfte für die betreute Person erledigt werden müssen
bzw. notarielle Sachen anliegen, so kann das schon Probleme
mit sich bringen, wenn kein gültiger Personalausweis oder
Reisepass vorgelegt werden kann.

Und welche Probleme können auftauchen?

Wenn ich Betreuer wäre und die Person ließe sich noch
fotografieren, dann würde ich versuchen, die Person irgendwie
zum Fotografen zu bringen oder selbst nach den biometrischen
Regeln fotografieren und dann zur Passbehörde gehen und mich
beraten lassen.

Darum geht es nicht. Die Betreute hat einen Ausweis. Es geht lediglich darum, dass sie heute umzieht in ein anderes Pflegeheim und es wurde lediglich die Auskunft vom Heim gegeben, dass man sie nicht ummelden müsse polizeilich, sondern die Befreiung von der Ausweispfl. beantragen könnte.

Viel Gruß von Tara (die damit jeden Tag zu hat)

Dann verrate mir doch bitte etwas von Deinem Wissen: Wozu ist die Befreiung gut? Und welche Probleme tauchen damit auf?

Gruß
A.A.

hallo,

Wenn nun
Bankgeschäfte für die betreute Person erledigt werden müssen
bzw. notarielle Sachen anliegen, so kann das schon Probleme
mit sich bringen, wenn kein gültiger Personalausweis oder
Reisepass vorgelegt werden kann.

Nein, denn ausweisen muss sich in dem Fall nur der Betreuer, nicht die betreute Person.

Ergänzung hierzu:

Wodurch wird denn dann im Fall
der Fälle die Identität der Person bestätigt? Z.B. falls sie
irgendetwas notariell noch festlegen möchte?

Dinge, die notariell bestätigt werden müssen, bedürfen sowieso einer zusätzlichen Genehmigung des zuständigen Rechtspflegers.

Am besten ist es die zuständige Passbehörde nach Alternativen
zu befragen…

Ja, die Alternative ist die Befreiung von der Ausweispflicht :wink:

Viel Gruß von Tara (die damit jeden Tag zu hat)

Aha

Gruß von Richard (der als Betreuer nur hin und wieder damit zu tun hat)

weil sich das überschnitten hat …

Und welche Probleme können auftauchen?

Der Kontakt mit Menschen (vor allem auf Banken), die sich nicht auskennen.

Darum geht es nicht. Die Betreute hat einen Ausweis. Es geht
lediglich darum, dass sie heute umzieht in ein anderes
Pflegeheim und es wurde lediglich die Auskunft vom Heim
gegeben, dass man sie nicht ummelden müsse polizeilich,
sondern die Befreiung von der Ausweispfl. beantragen könnte.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine Ummeldung muss so oder so erfolgen (die erledigt idR aber das Heim).

Wozu ist die Befreiung gut?

Um dem Betreuer und den Behörden Stress und Ärger zu vermeiden, weil der Betreute nicht in der Lage ist, einen neuen Ausweis zu unterschreiben bzw. die Passbilder machen zu lassen. Außerdem um Missbrauch zu vermeiden.

Und welche Probleme tauchen damit auf?

siehen oben bzw. meine andere Antwort

lg
Richard

1 Like

Ok - alles klar.

Ich danke für die Auskünfte :smile:

Gruß
A.A.

Servus,

wenn die Befreiung der Ausweispflicht vom Betreuer beantragt
wird, so wird der bisherige Personalausweis eingezogen (sofern
nicht verloren) und eine Bescheinigung ausgestellt, dass die
Person von der Ausweispflicht befreit ist. Wenn nun
Bankgeschäfte für die betreute Person erledigt werden müssen
bzw. notarielle Sachen anliegen, so kann das schon Probleme
mit sich bringen, wenn kein gültiger Personalausweis oder
Reisepass vorgelegt werden kann.

Und welche Probleme können auftauchen?

Ich gebe nur wieder, was mir von Betreuern erzählt wird: dass oft bei ungültigem Personalausweis Banken bei verschiedenen Vorgängen z.B. wenn Geld neu angelegt werden soll, einen gültigen Personalausweis der betreuten Person fordern, auch von Notaren fordern sowas manchmal.

Wenn ich Betreuer wäre und die Person ließe sich noch
fotografieren, dann würde ich versuchen, die Person irgendwie
zum Fotografen zu bringen oder selbst nach den biometrischen
Regeln fotografieren und dann zur Passbehörde gehen und mich
beraten lassen.

Darum geht es nicht. Die Betreute hat einen Ausweis. Es geht
lediglich darum, dass sie heute umzieht in ein anderes
Pflegeheim und es wurde lediglich die Auskunft vom Heim
gegeben, dass man sie nicht ummelden müsse polizeilich,
sondern die Befreiung von der Ausweispfl. beantragen könnte.

Die Meldepflicht hat mit der Befreiung von der Ausweispflicht rein gar nicht zu tun.
Wenn die betreute Person nur noch im Heim lebt und keine andere Wohnung mehr bewohnt, so ist sie in der Regel meldepflichtig bzw. der Betreuer hat die Meldung gegenüber der Meldebehörde vorzunehmen (das regelt das MRRG und das entsprechende Landesmeldegesetz).

Die Befreiung ist dazu gut, dass die Person von der Ausweispflicht befreit ist und somit keinen Ausweis mehr antragen muss (§ 1 Abs. 3 PAuswG)

Gruß
A.A.

Viel Gruß von Tara

Hi,

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine Ummeldung

muss so oder so erfolgen (die erledigt idR aber das Heim).

das seh ich hier in Nürnberg in der Meldebehörde wie gut und zuverlässig die Heime die Ummeldungen erledigen (fett grins).
Die kennen vorwiegend weder die gesetzlichen Regelungen für Meldungen noch fühlen sie sich dafür zuständig und Fehlinformationen dass die Ummeldung gar nicht notwendig sind, die sind in der Mehrzahl.

Viel Gruß von Tara