Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es besteht ja die Möglichkeit sich als selbstständiger Handelsvertreter für 3 Jahrer von der gesetzlichen Rentenversischerungspflicht zu befreien. Kann man diesen Antrag auch noch nachträglich innerhalb dieser 3 Jahrer stellen falls man es vorher vergessen hat oder muss man dann gegebenenfalls die Beiträge nachzahlen?
Vielen Dank
Es besteht ja die Möglichkeit sich als selbstständiger
Handelsvertreter für 3 Jahrer von der gesetzlichen
Rentenversischerungspflicht zu befreien.
Nur wenn es sich um eine Existenzgründung handelt.
Kann man diesen
Antrag auch noch nachträglich innerhalb dieser 3 Jahrer
stellen falls man es vorher vergessen hat
Meines Wissens nein (außerhalb einer bestimmten Frist natürlich).
oder muss man dann gegebenenfalls die Beiträge nachzahlen?
Ja.