da ich mich nun selbständig machen will, habe ich eine private Rentenversicherung abgeschlossen und will aus der Gesetzlichen heraus.
Im entsprechenden Antrag heißt es nun, dass dies bei einer „Ich-AG“ nicht möglich ist.
Ich habe keine „Ich AG“ aber ich beantrage von der Agentur für Arbeit ein Überbrückungsgeld. Verhindert der Empfang dieses Überbrückungsgeldes ebenfalls die Befreiung von der gesetzlichen Rentenkasse? Bei der AfA konnte mir das keiner sagen.
Wer weiß was?
Bei einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit mußt du dich nicht gesetzlich rentenversichern.
Du kannst deinen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen, ohne dass du überhaupt rentenversichert bist.
Aus meiner Sicht solltest du dich um deine Rente erst dann kümmern, wenn deine Firma/Büro richtig läuft und du das nötige Kleingeld abdrücken kannst. Das ist ja in der Anfangsphase der Vorteil gegenüber der Ich-AG.
Torx
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Bei einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit mußt du
dich nicht gesetzlich rentenversichern.
Du kannst deinen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen, ohne
dass du überhaupt rentenversichert bist.
Aus meiner Sicht solltest du dich um deine Rente erst dann
kümmern, wenn deine Firma/Büro richtig läuft und du das nötige
Kleingeld abdrücken kannst.
Danke für Deine Antwort, Torx!
Ich mußte den Versicherungsvertrag noch heuer abschließen, damit die Erträge nicht mehr versteuert werden.
Ab 1. Jan 2005 werden da Steuern fällig.
Notfalls kann ich den Vertrag dann ruhen lassen.
Bei einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit mußt du
dich nicht gesetzlich rentenversichern.
Du kannst deinen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen, ohne
dass du überhaupt rentenversichert bist.
Aus meiner Sicht solltest du dich um deine Rente erst dann
kümmern, wenn deine Firma/Büro richtig läuft und du das nötige
Kleingeld abdrücken kannst.
Danke für Deine Antwort, Torx!
Ich mußte den Versicherungsvertrag noch heuer abschließen,
damit die Erträge nicht mehr versteuert werden.
Ab 1. Jan 2005 werden da Steuern fällig.
Notfalls kann ich den Vertrag dann ruhen lassen.
Hallo,
ich wäre eigentlich schon der Meinung, dass Du von Beginn der Selbständigkeit an die Altersvorsoge denken solltest, denn das notwendige Geld hierfür muss einfach in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Allerdings solltest Du Dich von den Versicherungsheinis nicht überrumpeln lassen, denn evtl. wäre die Rürup-Rente ab 2005 wesentlich interessanter. Die ist zwar später voll steuerpflichtig, dafür hast Du jetzt einen Sonderausgabenabzug mit dem Du Steuern sparst. Du kannst also mehr einzahlen und hast später auch bei voller Besteuerung mehr zur verfügung.
Einen Versicherungsvertrag ruhen zu lassen, dass hat sich so gut wie noch nie rentiert.
ich wäre eigentlich schon der Meinung, dass Du von Beginn der
Selbständigkeit an die Altersvorsoge denken solltest, denn das
notwendige Geld hierfür muss einfach in der Kalkulation
berücksichtigt werden.
Gehört zwar nicht ganz zum Thema aber trotzdem.
Mal angenommen du bist jetzt 25. Das sind noch 40 Jahre bis zum Ruhestand. Die Rente ist nicht sicher, das ist unstrittig.
Eine Altersvorsorge ist wichtig, aber wie? Jedenfalls nicht so. In den 40 Jahre kann viel passieren. Denke nur an die armen …, die jetzt ind die ALGII-Regelung rutschen. Jahrelang gespart, vieleicht jetzt 2 Jahre arbeitslos, und jetzt geht das ganze Ersparte flöten. Wer weis, ob mann nicht irgentwann seine eingezahlten Rentenbeiträge aufbrauchen muß, wenn es einem selbst mal schlechter geht. Gefeit ist keiner.
Mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses nächstes Jahr ist man noch transparenter.
Als Selbständiger bist du nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Und wenn man konsequent und vor allem „sicher“ sein Vermögen anlegt ist das nur recht und billig.