Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Das Arbeitsamt hat versäumt mich zu informieren, dass ich mich bei Arbeitslosigkeit von der GKV-Plicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben kann. Jetzt war ich für 3 Monate in der GKV und habe durch die Arbeitslosigkeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten und erfülle auch um ein paar Monate nicht die Voraussetzung der Befreiung aufgrund 5 Jahre Beitritt PKV und somit weigert sich die GKV mich von der Versicherungspflicht zu befreien. Gibt es irgendeine Möglichkeit dagegen anzugehen?

Hallo, tut mirleid, aber aufgrund der gesetzliche Lage im SGB V sehe ich da auch keine Möglichkeit mehr.

Mit freundlichen Grüßen

ich würde es mal bei der verbraucherzentrale versuchen. die haben anwälteund sie kümmern sich auch um den schriftverkehr

Hallo Tatotschka,

tut mir wirklich sehr leid - in diesem Fall drücke ich dir wirklich die Daumen, dass du einen Experten im Bereich Sozialversicherungsbereich findest!

Im Bereich Krankenversicherung kann ich leider nur mit (womöglich veraltetem) Studienwissen dienen…

Viel Erfolg!

Lila

Hallo Tatotschka,

meines Wissens ist das Arbeitsamt nicht dazu verpflichtet, über Wechselmöglichkeiten zwischen GKV und PKV zu informieren. Verständlich ist natürlich, dass Sie privat versichert bleiben möchten (ich hoffe, Sie haben die PKV nicht gekündigt sondern in eine Anwartschaftsversicherung eingeschrumpft?), aber beachten Sie bitte in Ihren Erwägungen, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht eine unumkehrbare wäre- Sie hätten keine Möglichkeit, wieder in den Schutz der GKV zu kommen. Sehen Sie es positiv: Sie sind durch die Solidargemeinschaft grundlegend abgesichert und können bei gegebener Änderung Ihrer Situation in die PKV zurückwechseln; Rösler strebt sogar danach, die 3-Jahres-Hürde abzuschaffen, demnach bräuchten Sie nur noch 1 Jahr über der Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel verdienen. Nach 5 Jahren sind in der PKV zudem noch keine nennenswerten Rückstellungen gebildet, deren Verlust Sie ärgerlich stimmen müsste.
Ach- und bedenken Sie noch ein weiteres: Die Versichertengemeinschaft der GKV ist sicherlich abstrakt gesehen auch ärgerlich darüber, dass ein ehemals gutverdienender GKV-Deserteur in der Not plötzlich wieder die Solidarität genießen darf :wink:

PS: Meine Antwort ist eine private und aus dem Stehgreif auf Grundlage der eng begrenzten Situationsbeschreibung gegebene- für einen belastbaren Rat sollten Sie sich einem Makler während dessen Arbeitszeit unter Zurhilfenahme meiner Gedanken anvertrauen. Sollten Sie Kontakt zu einem guten Makler oder einer guten Maklerin wünschen, geben Sie mir Bescheid; als Maklerbetreuer in einem Maklerpool kann ich Ihnen bundesweit geeignete AnsprechpartnerInnen nennen.

Gruß,
Günther Pagel

Hallo, wenn das Arbeitsamt bzw. die GKV das tatsächlch versäumt hat, sehe ich gute Chancen. Ich glaube das aber nicht, denn das ist m.W in allen Formschreiben drin. Eine Befreiung wäre möglich bis 3 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht.

Voraussetzung ist aber, dass die PKV vorher schon 5 Jahre bestand. Ist das gegeben ? Sonst geht da nichts.

Gruss

Wolfgang Will

Das Arbeitsamt hat versäumt mich zu informieren, dass ich mich
bei Arbeitslosigkeit von der GKV-Pflicht befreien lassen und
weiter privat versichert bleiben kann. Jetzt war ich für 3
Monate in der GKV und habe durch die Arbeitslosigkeit die
Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten und erfülle auch um
ein paar Monate nicht die Voraussetzung der Befreiung aufgrund
5 Jahre Beitritt PKV und somit weigert sich die GKV mich von
der Versicherungspflicht zu befreien. Gibt es irgendeine
Möglichkeit dagegen anzugehen?