Befreiung von der GEZ

Hallo,

da ich Bafög Empfänger bin, bin ich von den GEZ Gebühren befreit.
Wann muss ich der GEZ das immer mitteilen? Reicht es, wenn man sich bei der Anmeldung befreit hat oder muss man in regelmäßigen Abständen der GEZ mitteilen, dass man immer noch Bafög empfängt?

Hallo,
hiernach:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
gilt:
„Kann eine Gebührenbefreiung aufgehoben werden?
Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.“

Speziell für Bafög gibt es noch ein Merkblatt:
http://www.gez.de/downloads/merkbl_befr_bafoeg.pdf

Grundlage für das alles ist der Staatsvertrag:
http://www.gez.de/downloads/Staatsvertrag.pdf
und da findet man dann in §6 Abs. 6:
„Die Befreiung ist nach der Gültigkeitsdauer des Bescheides
nach Absatz 2 zu befristen. Ist der Bescheid nach Absatz 2 unbefristet, so kann die Befreiung auf drei Jahre befristet werden,
wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand
zugrunde liegen.“

Also sollte es aus dem Befreiungsbescheid hervorgehen.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

die GEZ-Befreiung ist immer zeitlich befristet. Solange also weiterhin die Voraussetzungen vorliegen, kannst du immer einen Folgeantrag stellen. Dieser muss rechtzeitig VOR Ablauf des Befreiungszeitraums gestellt werden.

Gruß
Nelly