Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht

Hallo Forum,

ich (53J.) bin seit 19 Jahren privat krankenversichert. Seit mehr als 10 Jahren habe ich zusätzlich Beiträge zur Altersbeitragsentlastung eingezahlt. Das Guthaben hierfür beläuft sich laut KV auf 12.500€. Ich bin derzeit arbeitslos und ich werde u.U. einen Job annehmen müssen, dessen Gehalt unter der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ich würde dann normalerweise in der GKV pflichtversichert werden. Wenn ich meine private KV kündige, verliere ich die 12.500€ Altersbeitragsentlastung. Die private KV sackt diese ein. Alternativ kann ich die private KV „auf Anwartschaft“ weiterführen. Der Beitrag beläuft sich dabei auf 45% des normalen Beitrages (o. Gesundheitsprüfung bei erneuter Aktivierung).
Ich möchte mich verständlicherweise von der Beitragspflicht in der GKV befreien lassen. Das geht aber normalerweise nicht. Habe schon angefragt. Ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wer weiss Rat.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Wer weiss Rat.

Du sagst es ja schon, es ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Wenn Du es irgendwie schaffst noch zwei Jahre zu überbrücken, bevor Du wieder Arbeitnehmer wirst, sollte sich das Thema erledigt haben, denn wenn man über 55 ist, kommt man nicht mehr in die GKV zurück.

Ich finde es schon erstaunlich, dass Deine Versicherungsgesellschaft, bei der Du 19 Jahre Kunde warst und die jede Menge Sozialversicherungsexperten beschäftigt, Dir bei dieser Frage nicht helfen kann. Das spricht eindeutig für diesen Laden und den Dich betreuenden Außendienstler.