Guten Morgen!
Ich möchte mich von der GKV befreien lassen. Ist das wirklich so einfach, dass ich nur einen Brief z.B. an die AOK schreibe, in dem ich um Befreiung bitte? Das kann ich mir in unserem regulierungswütigen Land gar nicht richtig vorstellen… 
Danke für alle Tipps und sonnige Grüße
Gabi
Ich möchte mich von der GKV befreien lassen. Ist das wirklich
so einfach, dass ich nur einen Brief z.B. an die AOK schreibe,
in dem ich um Befreiung bitte? Das kann ich mir in unserem
regulierungswütigen Land gar nicht richtig vorstellen… 
Hi, und zwar is das in der Regel nur möglich wenn du
a) Studentin bist oder b)
über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (~3500 EUR) und dann nur zum nächsten 01.01.
wenn beides nciht zutrifft, leider no Cance ;o)
Hi ChrisCros,
Hi, und zwar is das in der Regel nur möglich wenn du
a) Studentin bist oder b)
über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (~3500 EUR) und dann nur
zum nächsten 01.01.
Ich bin bereits seit über 12 Jahren privat versichert.
wenn beides nciht zutrifft, leider no Cance ;o)
Sollte also möglich sein, hoffe ich. Mir geht’s hauptsächlich um’s Procedere.
Vielen Dank und viele Grüße
Gabi
Hi, und zwar is das in der Regel nur möglich wenn du
a) Studentin bist oder b)
über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (~3500 EUR) und dann nur
zum nächsten 01.01.
Ich bin bereits seit über 12 Jahren privat versichert.
wenn beides nciht zutrifft, leider no Cance ;o)
Sollte also möglich sein, hoffe ich. Mir geht’s hauptsächlich
um’s Procedere.
weswegen bist du im mom PKV und warum sollte sich da was ändern? (Arbeitslosigkeit z.B.)
Ich bin bereits seit über 12 Jahren privat versichert.
Dann bist Du kein Mitglied der GKV. Warum dann die Befreiung ? Ändert sich demnächst etwas ?
Hallo,
bei einer Vorversicherungszeit von 12 Jahren in der PKV ist eine
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht grundsätzlich möglich, allerdings muss dazu erst ein Anlass vorliegen, wie z.B. Beschäftigungsaufnahme oder Arbeitslosengeldbezug oder Rentenbezug
oder Studium.
Ist das der Fall kann diese Befreiung innnerhalb drei Monaten nach
Eintreten der Versicherungspflicht beantragt werden.
Entweder bei der letzten zuständigen Krankenkasse oder bei einer
frei wählbaren gesetzlichen Kasse.
Gruss
Czauderna
Ich bin bereits seit über 12 Jahren privat versichert.
Dann bist Du kein Mitglied der GKV. Warum dann die Befreiung ?
Ändert sich demnächst etwas ?
Hallo Nordlicht,
ich möchte nicht wirklich in’s Detail gehen - aber wenn die Regierungspläne wahr werden, bin ich unter der Bemessungsgrenze. Und dann möchte ich befreit sein, weil ich schon so lange privat versichert bin und es auch beiben möchte.
Danke
Gabi
Hallo Guenter,
danke für die Antwort. Das mit dem „Anlass“ habe ich auch schon anders gehört, nämlich dass dies jederzeit möglich sei - verwirrt bin
.
Unser Steuerbüro sagt zudem, dass auch eine Versicherungspflicht eintritt, wenn während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses die Beitragsbemessungsgrenze so steigt, dass das Gehalt darunter liegt.
Weißt Du da mehr? Am liebsten mit Quelle?
Herzlichen Dank
Gabi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
in den Antworten an Guenter und Nordlicht steht mehr 
Danke
Gabi
ich möchte nicht wirklich in’s Detail gehen - aber wenn die
Regierungspläne wahr werden, bin ich unter der
Wenn Du jetzt PKV versichert bist, brauchst und kannst Du nichts tun. Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, ist es immer noch Zeit zu handeln. Ob die Regierungspläne wahr werden und in welcher Form ist noch gar nicht klar, ein weiterer Grund zum Abwarten.
Hallo!
danke für die Antwort. Das mit dem „Anlass“ habe ich auch
schon anders gehört, nämlich dass dies jederzeit möglich sei -
verwirrt bin
.
Man kann sich logischerweise nur von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn eine Versicherungspflicht dem Grunde nach besteht. Wenn die schon nicht gegeben ist, etwa weil man nicht abhängig beschäftigt ist und auch sonst keinen gesetzlichen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt, gibt es doch nichts, wovon man sich befreien lassen müsste.
Unser Steuerbüro sagt zudem, dass auch eine
Versicherungspflicht eintritt, wenn während eines laufenden
Beschäftigungsverhältnisses die Beitragsbemessungsgrenze so
steigt, dass das Gehalt darunter liegt.
Richtig, dann kann man sich aber nach § 8 I Nr.1 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wie schon erwähnt, der Antrag ist binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen und wirkt dann auf diesen Zeitpunkt zurück, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind, ansonsten ab dem folgenden Monat (§ 8 II SGB V).
Gruß,
Florian.
Danke an alle
Dann werde ich mal abwarten, bis der Fall der Fälle eintritt…
Danke für Eure Hinweise
Gabi
bei einer Vorversicherungszeit von 12 Jahren in der PKV ist
eine
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht grundsätzlich
möglich, allerdings muss dazu erst ein Anlass vorliegen
Hallo Günther,
wo steht das mit den 12 Jahren?? In § 8 SGB V wo die Befreiung grundsätzlich geregelt ist, steht es nicht, sondern 5 Jahre im Zusammenhang mit Teilzeit und Arbeitslosigkeit.
Gruß
Denis