Befreiung von der Pflege-Verpflichtung?

Hallo,

wir haben Bekannte, hört sich komisch an, ist aber so, die mit Ihrer Mutter erhebliche Probleme haben.

Die Mutter muß nach mehreren Stürzen 24-Stunden täglich gepflegt werden. Sie selbst ist an starkem Rheuma erkrankt und steht unter Medikamenten. Es ist mehrfach vorgekommen, daß sie gestürzt ist und sich dabei Rippen, Wirbel, Fußknochen etc. gebrochen hat.
Sie weigert sich in ein Pflegeheim zugehen, vergrault ständig sämtliche Pflegedienste und erwartet, dass sich die Familie ständig um Sie kümmert.

Die Familie ist mittlerweile mit den Nerven runter. Insbesondere die leibliche Tochter ist aufgrund eigener Erkrankungen nicht mehr in der Lage die Pflege zu leisten.

Die Ärzte sind der Auffassung, dass sie, die Mutter, geistig gesund aber halt bösärtig (Wortlaut) ist.

Wie kann die Tocher erreichen, daß Sie von der Verantwortung um die Pflege der Mutter befreit wird.

Für etwaige Hinweise wäre ich dankbar.

hallo Lutz,
schwierige Situation, aber das weisst Du ja selbst. Das Ganze ist eher ein moralisches Problem, weniger ein juristisches. Natürlich sind Kinder verpflichtet, sich um das Wohl ihrer Eltern zu kümmern, aber wenn einerseits die Tochter nicht in der Lage ist, die Versorgung zu übernehmen und andereseits der Mutter die Krankheitseinsichts fehlt, sollte beim Vormundschaftsgericht eine Möglichkeit gefunden werden. Es könnte eine Pflegschaft (früher"Entmündigung") eingerichtet werden, vielleicht kannst Du im Jurabrett genaueres erfahren. Auch ein Amtsarzt könnte eine Möglichkeit sein. Auf jeden Fall sind Kinder nie verpflichtet, sich dem Terror von Eltern zu beugen.
Viel Erfolg und Geduld wünscht synapse

Man kann einen Betreuer bestellen lassen…ob das dann die Lösung ist, ist eine andere Frage. Hier geht es doch wohl eher darum, dass sich die Familie durchsetzten muß. Manchmal müssen auch die Eltern „erzogen“ werden.

Würde die Mutter vor die Wahl setzen. Gar nicht gewaschen zu werden oder die Pflege durch einen Profi vornehmen zu lassen… Eventuell auch mal ein Example statuieren. Die Mutter wird nicht umkommen, wenn man sich mal bewußt drei Tage nicht um sie kümmert und das volle Programm bietet (natürlich muß die Versorgung mit Medikamenten, Flüssigkeit etc. gewährleistet sein!!!)

Hallo Lutz,
man muß sich von dem schlechten Gewissen befreien, wenn man nicht selbst pflegt.
Da hatte ich anfangs auch, meine Mutter hat Alzheimer. Sie wollte absolut nicht in die Tagespflege, lief dauernd weg, mußte mehrmals von der Polizei gesucht werden. Sie hat sich geweigert, alleine zu schlafen, weigerte sich zur Tagespflege zu gehen, es gab dauernd Streit. Ich wurde immer aggressiver, das Verhältnis zu ihr immer schlechter.
Irgendwann bin ich in eine Angehörigen-Selbthilfegruppe gegangen und habe gelernt, mich von dem schlechten Gewissen zu befreien.
Wir Kinder sind verplichtet für die Eltern zu sorgen, doch wir müssen es nicht selbst tun und wir müssen uns nicht kaputt machen.
Ich habe also entschieden, sie geht zur Tagespflege, es gab Krach, ich habe mich durchgesetzt. So kann ich beruhigt zur Arbeit, ohne dauernd mir Sorgen zu machen. Ich bin entspannter, mir geht es gut, die Arbeit leidet nicht darunter. Meine Mutter wird dort gefordert, sie ist abends müde, streitet nicht mehr so viel. Unser Verhältnis hat sich gebessert.
Irgendwann wird sie zum Pflegefall. Ich bin alleinstehend, ich werde sie dann ins Pflegeheim geben. Ich habe bereits ein Haus ausgesucht und sie angemeldet. Es wird ein Kampf geben, aber ich lasse mich nicht mehr kaputt machen.
Ich habe so lange für sie gesorgt, ich werde sie im Pflegeheim nicht alleine lassen, immer wieder besuchen. Aber dann gehe ich wieder heim. Mehr ist nicht mehr drin.
Moni