Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Person X arbeitet jetzt im 3. Jahr für eine Versicherung. Von der
Rentenversicherung ist er noch in diesem Jahr befreit.
Ab dem kommenden Jahr müsste derjenige wenn er nichts unternimmt in die RV einzahlen.
Jetzt ist es aber so das bevor derjenige für die Versicherung gearbeitet hat, hatte dieser eine Firma die sich mit dem Innenausbau beschäftigt hat.
Dort wurde derenige im Jahr 1996 von der RV dauerhaft befreit.
Jetzt meine Frage.
Gilt diese dauerhafte Befreiung auch für die Tätigkeit als
Ausschließligkeitsvertreter? Oder was gibt es noch für Möglichkeiten
das derjenige nicht unbedingt in die gesetzl. RV einzahlen muß.
Das man jemanden einstellen kann der mehr als 400€
verdient ist bereits bekannt.
Danke schon mal im voraus.
Andreas