Ich habe von einem Bekannten erfahren, daß man als Existenzgründer, insbesondere wohl mit Überbrückungsgeld auf Antrag sich von der Rentenzahlung an die BfA befreien lassen kann. Ist dem tatsächlich so? Wo gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage und wie sieht diese aus? Wie muß dieser Antrag aussehen und wem ist dieser bis wann zu schicken?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß Hagen
Als Selbständiger kann/muss/darf man selbst für seine spätere Rente sorgen.
Keine Regel ohne Ausnahme: man gehört zu den verkammerten Berufen (Steuerberater, Anwalt, Architekt), man ist Handwerker, Hebamme, Erzieher, Dozent, Jounalist etc.
Auf der Seite der BfA unter Broschüren etc. gibt es eine Datei zum Download mit dem Titel „Selbständige in der BfA“ oder so. Hier ist genau aufgeführt, wer unter die Pflichtversicherung fällt.
Diejenigen, die unter die Pflichtversicherung fallen, können sich evtl. von den Zahlungen befreien lassen. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann sich z.B. befreien lassen und zahlt statt dessen ins berufsständische Versorgungswerk ein.
Grüße vom Steuermaulwurf
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