Befreiung von der VBL Pflichtvers als WiMi

Ich bin seit einigen Monaten als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt und möchte, wenn möglich aus der VBL Pflichtvericherung austreten.

Daher hatte ich über meinen Arbeitgeber fristgerecht den Wechsel von der „VBL Classic“ zur „VBL extra“ beantragt, da mir dabei deutlich weniger Nachteile entstünden. Der Wechsel wurde aber von der VBL abgewiesen, da ich 1998 als Student bereits über einen Zeitraum von 4 Monaten VBL-Pflichtversichert war (wusste ich selbst nicht). Nun heisst es „einmal Pflichtversichert - immer Pflichtversichert“. Steht auch hier:

https://www.vbl.de/SITEFORUM/SITEFORUM?t=/documentMa…

Ist irgendein Weg denkbar, sich der Zwangsversicherung dennoch zu entziehen?

Zu den Gründen:

  • Die Netto-Einbußen für die Pflichtversicherung betragen rd. 80 €/Moant von denen ich mir nur etwa die Hälfte nach Dienstende auszahlen lassen kann, der Rest entsteht durch die Versteuerung der Beiträge und ist futsch.
  • Jede derart schlapp verzinste Vorsorge macht keinen Sinn, wenn man im hier und jetzt im Dispo steckt.
  • Ich habe grundsätzlich kein Vertrauen in derart langfristige und zwischenzeitlich nicht kündbare Anlageformen.

Ich denke, dass da nichts zu machen ist.

Zum Trost einige Hinweise:

  • alle Fachleute auch hier sind sich einig, dass zusätzliche Vorsorge zur Rentenversicherung nötig ist

  • hier gibts immerhin noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber

  • jede vernünftige Vorsorge ist langfristig. Wenn zwischendurch kündbar, gibts keine Steuervorteile und es verdienen hauptsächlich die Vermittler dran

  • die VBL ist keine besonders spannende Anlage, aber sie ist ziemlich sicher und arbeitet immerhin mit geringen Kosten. Die Anhänger spannender Anlageformen haben in den letzten Jahren zweimal ziemlich geblutet

Vielen Dank.

Ich befürchte zwar auch, daß da nichts möglich ist, aber mir ist auch nicht nach „spannenden“ Anlagen, sondern -ganz im Gegenteil- eher nach „hier und jetzt in Selbständigkeit investieren“, oder „Blockhütte bauen und selbst versorgen“.

Aber wo ist denn beim VBL-Modell der Steuervorteil? Wie ich es verstanden habe (und auf meiner Abrechnung sehe) erhöhen sich sowohl meine SV- und KV- als auch die Steuerabgaben. Drum bleibt das Netto-Minus nicht beim AN-Anteil, sondern etwa beim doppelten Betrag.
Solange ich nicht nennenswert was absetzen kann…

Ja, die Philosophie der Pflichtversicherung ist eben, dass die selbstständigen Blockhüttenbauer nicht im Alter Grundsicherung
beantragen müssen.

Ich gebe aber zu, dass das in der Jugend ziemlich lästig ist.

Ich bin seit einigen Monaten als wissenschaftlicher
Mitarbeiter angestellt und möchte, wenn möglich aus der VBL
Pflichtvericherung austreten.

Daher hatte ich über meinen Arbeitgeber fristgerecht den
Wechsel von der „VBL Classic“ zur „VBL extra“ beantragt, da
mir dabei deutlich weniger Nachteile entstünden. Der Wechsel
wurde aber von der VBL abgewiesen, da ich 1998 als Student
bereits über einen Zeitraum von 4 Monaten
VBL-Pflichtversichert war (wusste ich selbst nicht). Nun
heisst es „einmal Pflichtversichert - immer
Pflichtversichert“. Steht auch hier:

Hallo die VBL-Versorgung wird einer betrieblichen Altersersorgung gleichgesetzt - Ihr Arbeitgeber ist hier der Versicherungsnehmer.
Der Arbeitgeber kann frei entscheiden über welche Versicherungsunternhemen er die Absicherung erlaubt.

Geht es bei Ihrer Frage um Arbeitgeberfinanzierte oder Arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung ?

Ich bin seit einigen Monaten als wissenschaftlicher
Mitarbeiter angestellt und möchte, wenn möglich aus der VBL
Pflichtvericherung austreten.

Daher hatte ich über meinen Arbeitgeber fristgerecht den
Wechsel von der „VBL Classic“ zur „VBL extra“ beantragt, da
mir dabei deutlich weniger Nachteile entstünden. Der Wechsel
wurde aber von der VBL abgewiesen, da ich 1998 als Student
bereits über einen Zeitraum von 4 Monaten
VBL-Pflichtversichert war (wusste ich selbst nicht). Nun
heisst es „einmal Pflichtversichert - immer
Pflichtversichert“. Steht auch hier:

Hallo die VBL-Versorgung wird einer betrieblichen
Altersersorgung gleichgesetzt - Ihr Arbeitgeber ist hier der
Versicherungsnehmer.

Hallo Merger,
zu Ihrer Antwort habe ich noch einige Verständnisfragen.

Der Arbeitgeber kann frei entscheiden über welche
Versicherungsunternhemen er die Absicherung erlaubt.

Nun hat sich mein Arbeitgeber offensichtlich für die VBL entschieden.
Heisst das aber womöglich, daß ich diese VBL-Versicherung möglicherweise gar nicht in Anspruch nehmen muss? Wenn ich darüber nachdenke war in der Korrespondenz mit meinem AG und der VBL eigentlich immer nur von einem Wechsel zwischen VBL"classic" und dem Alternativprodukt „spezial“ (für WiMis) die Rede, nie aber von einem kompletten Austritt oder Umstieg zu einem anderen Versicherungsunternehmen. Besteht eine „Pflicht zur VBL-Pflichtversicherung“? Bei Dienstbeginn wurde ich ohne Rücksprache von meinem Arbeitgeber bei der VBL angemeldet. Die Benachrichtigung darüber erhielt ich rd. sechs Wochen später, die erste Gehaltsabrechnung erst nach drei Monaten. Ist das so OK?

Geht es bei Ihrer Frage um Arbeitgeberfinanzierte oder
Arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung ?

Bei der „VBL classic“, die mir als Pflichtversicherung ohne Alternative erklärt wurde wird ein Arbeitnehmeranteil von 1,41% und ein höherer AG-Anteil (jew. v. Bruttogehalt) eingezogen. Für den AG-Anteil habe ich dann noch Sozialabgaben und/oder Steuern abzugeben.
Meinen Sie das?
Genauer kann ich es leider gerade nicht wiedergeben, da ich keine Unterlagen zur Hand habe.