Befreiung von der Zuzahlung (Verständnisproblem)

Hallo Experten,

ich hätte da mal eine kurze technische Frage zur Berechnung der Belastungsrenze (irgendwie habe ich gerade ein Brett vorm Kopp):

Auf den HPs der Krankenkassen finde ich die Angabe ‚2 % (bzw. 1 % bei Chronikern) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt‘ (Häää? Bei einer blöden Steuerklasse bleibt vom Brutto nicht viel Netto übrig).

Günter C. schrieb mal in einem Artikel, der inzwischen im Archiv schlummert 'Angerechnet werden hier nur die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile sowie die Krankenkassengebühr. (Noch einmal: Hääää? Was meinte der Gutste???)

Gehe ich Recht in der Annahme, daß Krankengeld nicht voll als Einkommen mitgezählt wird?

Beispiel:
Nehmen wir mal an, jemand verdient brutto 28 T€ p.a., bezieht seit drei Monaten (nach den üblichen sechs Wochen LFZ) Krankengeld und marschiert brav zur Physiotherapie, wofür er - pro 6er Serie - ca. 50 Euro bezahlt (also 10 € pro Verordnung + die übliche Zuzahlung); ein Ende der PT ist ebensowenig abzusehen wie die Arbeitsaufnahme. Dazu kommen noch Medikamente und eine Kur (zwar geplant, aber bisher weder beantragt noch genehmigt). Wie in aller Welt rechne ich denn die eventuelle Befreiung bei der Konstellation ‚bis dahin Gehalt - ab dann Krankengeld‘ aus??? Kann sich diese Person - angesichts der bevorstehenden PT & Kur - vorab von der Zuzahlung befreien lassen?

Ist bitte jemand so lieb und erklärt es mir so, als ob ich drei Jahre alt wäre - also quasi idotensicher? :wink:

Tausend Dank im Voraus & beste Grüße
Renee

Hallo,
hier noch einmal die Voraussetzungen für die Befreiung.
Zugrundegelegt werden die Bruttoeinkünfte aller in einem gemeinsamen
Haushalt lebenden Familienangehörigen - dazu zählen Vater, Mutter
unf f a m i l i e n v e r s i c h e r t e Kinder.
Bei Krankengeldbezug wird das Bruttoentgelt zugrundegelegt, das auch
zur Krankengeldberechnung herangezogen wurde. Bei Arbeitslosengeldbezug
wird der Zahlbetrag genommen, da es hier kein Brutto gibt.
Wie bekannt, werden 2% (Chroniker 1%) als zumutbar vom Gesetzgeber
angesehen. Zu den anrechenbaren Gebühren gehören die g e s e t z l i c h
vorgeschriebenen Anteile,also Rezeptgebühren, Krankenhauseigenanteile,
Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel, Eigenanteile für Kranken-
transportkosten, Eigenanteile für Kuren und die Krankenkassengebühr.
Mehrkosten fallen nicht darunter.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

was ich immer schon mal fragen wollte: Warum wird eigentlich auch das Gehalt eines privatversicherten Ehepartners hinzugezählt, und nicht das für den Beitrag zugrunde gelegte (evtl. fiktive) Einkommen der Person, die sich von den Zuzahlungen befreien lassen möchte?
Wird eigentlich dieses Einkommen-Zusammenlegen-Verfahren für BEIDE Ehepartner angewandet? Dann wäre man ja plötzlich bei 2x2% Zuzahlung?
Und für das Krankengeld wird ja nicht unbedingt das Brutto zugrundgelegt, sondern 70% vom Brutto (max. BBG) oder 90% vom Netto, je nachdem was niedriger ist, maximal 81,38€ glaub ich. Und davon drücke ich dann noch annähernd 14% Beiträge an die Rentenkasse, Arbeitslosenvers. etc. ab, wenn ich’s vernünftig machen will.
Klar ist doch (leider zu wenigen), dass ich deutliche Lücken habe, und in diesem Punkt find ich, liegt die Zumutbarkeit in ganz anderen Regionen.
Wollte ich nur mal so loswerden, will weder eine Grundsatz-Diskussion lostreten noch Moralapostel spielen, aber so richtig korrekt ist das nicht!

Frank Wilke

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was ich immer schon mal fragen wollte: Warum wird eigentlich
auch das Gehalt eines privatversicherten Ehepartners
hinzugezählt, und nicht das für den Beitrag zugrunde gelegte
(evtl. fiktive) Einkommen der Person, die sich von den
Zuzahlungen befreien lassen möchte?

Wird eigentlich dieses Einkommen-Zusammenlegen-Verfahren für
BEIDE Ehepartner angewandet? Dann wäre man ja plötzlich bei
2x2% Zuzahlung?

Der Gesetzgeber wollte, dass die Gesamitwirtschaftliche Situation des Familienverbandes berücksichtig werden soll. Die Befreiung gilt dann aber auch für alle, nur den PKV-Versicherten nützt das nix, da es für ihn keine gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile gibt. Übrigens hatte ich vergessen zu schreiben, dass bei der Ermittlung der Belastungsgrenze bei einer 4köpfigen Familie ungefähr 12.000 € als Freibetrag vom Jahreseinkommen anbgesetzt werden können.

Und für das Krankengeld wird ja nicht unbedingt das Brutto
zugrundgelegt, sondern 70% vom Brutto (max. BBG) oder 90% vom
Netto, je nachdem was niedriger ist, maximal 81,38€ glaub ich.

Richtig unf falsch zugleich - Die Höhe des Krankengeldes errrchnet sich aus 70% des Regelentgeltes (Brutto) maximal 90% des Nettos, wobei
der Zahlbetrag auf maximal 100% des Netto ansteigen kann, wenn
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) berücksichtig wurden. Von diesem Zahlbetrag gehen dann die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (die andere Hälfte trägt übrigens die KRankenkasse).

Und davon drücke ich dann noch annähernd 14% Beiträge an die
Rentenkasse, Arbeitslosenvers. etc. ab, wenn ich’s vernünftig
machen will.
Klar ist doch (leider zu wenigen), dass ich deutliche Lücken
habe, und in diesem Punkt find ich, liegt die Zumutbarkeit in
ganz anderen Regionen.

Richtig, wer Krankengeld bezieht hat immer einen finanziellen Nachteil.

Wollte ich nur mal so loswerden, will weder eine
Grundsatz-Diskussion lostreten noch Moralapostel spielen, aber
so richtig korrekt ist das nicht!

Frank Wilke

Gruss
Günter Czauderna

Richtig unf falsch zugleich - Die Höhe des Krankengeldes
errrchnet sich aus 70% des Regelentgeltes (Brutto) maximal 90%
des Nettos, wobei
der Zahlbetrag auf maximal 100% des Netto ansteigen kann, wenn
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) berücksichtig wurden. Von
diesem Zahlbetrag gehen dann die Arbeitnehmeranteile zur
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (die andere
Hälfte trägt übrigens die KRankenkasse).

Und davon drücke ich dann noch annähernd 14% Beiträge an die
Rentenkasse, Arbeitslosenvers. etc. ab, wenn ich’s vernünftig
machen will.

Also lag ich mit den 14% doch annähernd richtig, oder?

Richtig, wer Krankengeld bezieht hat immer einen finanziellen
Nachteil.

Mal wieder eine gute Gelegenheit um zu sagen: Bitte, bitte die Lücke absichern, wenn man auf das Geld nicht verzichten will oder kann!

Gruss
Günter Czauderna

Danke!
Frank Wilke

Aha! Danke schön, Günter! (mG & owT)
.