Hallo Experten,
in einer Eigentümergemeinschaft wird beschlossen die Brüstungen sämtlicher Balkone und Terrassen mit Aluabdeckungen zu versehen, da das darunterliegende Mauerwerk bereits gelitten hat und der Putz sich an einigen Stellen sogar schon löst.
Diese Maßnahme, sowie die ebenso notwendige Fassadenerneuerung, erfordert eine Hausgelderhöhung.
Der Eigentümer einer Penthauswohnung hat diese Abdeckungen auf seinen Terrassen bereits vor Jahren auf eigene Kosten anbringen lassen, um seiner Pflicht zur pfleglichen Behandlung des Gemeinschaftseigentums nachzukommen.
Inwiefern kann er heute eine Verrechnung, bzw. Befreiung von den Kosten für diese Arbeiten verlangen, u.a. da der WEG durch die bereits vorhandenen Abdeckungen in seinem Bereich (umlaufende Terrasse über die gesamte Breite des Hauses) erhebliche Kosten erspart bleiben.
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich vorab.
k.