Befreiung von "gesetzlichen gebühren bei Rezepten?!"

hi, ich bin 34j. alt (m) und hab 80% GdB mit dem Merkzeichen GL, und RF,
und hab eine Wertmarke von Schwerbehindertenausweis und zusätzlich bin Ich von der Krankenkasse auch von „gesetzlichen geleistete wirtschaftliche Auszahlung, Rezeptgebühr, Zuzahlung befreit“ also brauche keine Medikamente bezahlen oder Krankentransport kosten zu zahlen ggf. etc.^^

Meine Kinder sind 6 j. alt und 8 j. alt,
wenn meine Kinder aus dem Kinder alter raus sind und selbst Zahler sind und selbst Rezepte oder Krankentransport kosten auf sich zu kommen müssen meine Kids selbst zahlen wenn die keine Leistungen haben oder tragen, (Ich beziehe „früh rente und Grundsicherung“) man sagt ja:
„Eltern haften für Ihre Kinder“ sowie gebühren, kosten etc. und co, also muss Ich:"

"Als Vater für meine Kinder die kosten tragen obwohl Ich, Wertmarke von Schwerbehindertenausweis und zusätzlich bin Ich von der Krankenkasse auch von „gesetzlichen geleistete wirtschaftliche Auszahlung, Rezeptgebühr, Zuzahlung befreit bin“
auch zahlen Ja oder Nein?

MfG.
Micha

Hallo!

Das mit der Wertmarke, Befreiung und GdB betrifft nur Dich.

Und niemand käme später auf die Idee von Dir als Vater für die inzwischen erwachsenen Kinder Rezeptgebühren einzufordern.

Du bist aber grundsätzlich unterhaltspflichtig. So wie die Kinder auch für Dich.
Aber da geht es ja nach der Zumutbarkeit. Also wer wenig hat, kann auch nichts dazu beitragen. Dann müssen andere das übernehmen, also letztlich der Staat, die Allgemeinheit.

MfG
duck313

hi, xD
danke für die Antwort

ich bin seit 2012 Alleinerziehender Vater von zwei kinder,
ich bin damals von „Familien Gericht Pankow vom Richter“
besprochen mit Anwalt alles abgeklärt und versiegelt die beglaubige Vereinbarung und abschrift

vom „Familien Gericht“ ich als „Alleinerziehender Vater“ da die Kinder bei mir leben und wohnen,
brauch Ich oder muss ich nicht selbst „Unterhalt zahlen“

Ich bekomme von Staat also von „Amt Berlin Nord Familienkasse“ Kinder Geld für beide Kinder 384 Euro^^
und bin früh Rentner also beziehe EMRente und lebe nur von der „Grundsicherung und Rente“
also kein HatzIV JobCenter sowie Sozialgeld, Wohngeld, , Sozialgeld, Bafög etc. da ich volle Leistungen von der „Grundsicherung und Rente“ beziehe das andere würde mir alles abgelehnt^^

Also angenommen meine Söhne sind 17j. alt und 14j. alt ^^
Was mache ICH,
wenn ICH eine Rechnung bekomme auf meinem Namen "meine Rechnung meine Kosten das Ich " z.B.

Meine Söhne wie „Kranken Transport“ oder andere „Kranken Kosten“ sowie „Rezepte“
von"gesetzlichen geleistete wirtschaftliche Auszahlung, Rezeptgebühr, Zuzahlung, ich zahlen muss^^

Das Ich auf meinen „Namen in Rechnung“ bekomme da Ich ja von:
von „gesetzlichen geleistete wirtschaftliche Auszahlung, Rezeptgebühr, Zuzahlung befreit bin“
oder??? xD
Hoffe Du verstehst was Ich meine xD

MfG. Micha

Hallo Micha, wir verstehen deine Frage … mach` dir aber jetzt noch keine Sorgen über Dinge die über 10 Jahre in der Zukunft liegen … bis dahin wurden die Gesetze schon 5 x geändert!

Wenn du heute nichts für die Kinder zahlen musst, dann wäre es - wenn die Gesetze so bleiben würden - auch in 10 Jahren so.

Gruß Bernd