ich kenne leider die Berechnungsgrundlage für die Befreiung von GEZ-Gebühren nicht - aber hier gibt’s sicher Experten, die das aus dem ‚Eff-eff‘ können…
Also, folgende Situation:
Studentin, ledig, 1 Kind (2 Jahre alt)
Einkommen setzt sich zusammen aus
500 DM Unterhalt von den Eltern
600 DM Erziehungsgeld
270 DM Kindergeld für das 2-jährige
350 DM Unterhalt für das 2-jährige Kind
= rund 1700 DM
Miete derzeit 330 DM warm
GEZ-Befreiung oder nicht?
Gruß,
Ralf
P.S. Ich hab mal von folgender Berechnungsgrundlage gehört:
‚Einkommen minus Miete‘ darf den 1,5fachen Sozialhilfesatz nicht übersteigen. Stimmt das so? Danach wäre es ungefähr auf Kippe…
ich kenne leider die Berechnungsgrundlage für die Befreiung
von GEZ-Gebühren nicht - aber hier gibt’s sicher Experten, die
das aus dem ‚Eff-eff‘ können…
Die kenne ich leider nicht, schon gar nicht aus dem Eff Eff
Aber ein Antrag kann trotzdem beim Sozialamt gestellt werden. Das kostet nix und man kann dies auch per Post erledigen (spart die ellenlange Wartezeit). Versuchen würde ich es, mehr als nein sagen können die auch nicht.
Aber ein Antrag kann trotzdem beim Sozialamt gestellt werden.
Das kostet nix und man kann dies auch per Post erledigen
(spart die ellenlange Wartezeit). Versuchen würde ich es, mehr
als nein sagen können die auch nicht.
hallo macky,
aber dann ergibt sich das problem, daß man dann bei der gez gemeldet ist
und im falle eines falles zahlen muss - wenn man hingegen eh schon zahlt ist das kein problem…
schönen gruss,
julia
die von der GEZ gott sei dank jetzt für die nächsten 3 jahre befreit ist…
p.s. wenn man befreit ist, dann die telekom vergünstigungen nicht vergessen
Einkommen setzt sich zusammen aus
500 DM Unterhalt von den Eltern
600 DM Erziehungsgeld
270 DM Kindergeld für das 2-jährige
350 DM Unterhalt für das 2-jährige Kind
= rund 1700 DM
das ist doch alles kein einkommen. die eltern deiner studentin kommen lediglich ihrer unterhaltspflicht für ihre tochter nach, wobei sich für mich allerdings die frage stellt, warum nicht der kerl, der das mädel geschwängert hat, an diese unterhalt zahlen muss. immerhin ist der doch „schuld“, dass sie zur zeit nicht arbeiten kann (s. § 1615 l abs. 2 bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html)
Privatpersonen können wegen geringen Einkommens oder aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Hierüber informiert Sie die zuständige Sozialbehörde. Eine Befreiung ist nur auf Antrag und nur für die Zukunft, nie rückwirkend, möglich.
P.S. Ich hab mal von folgender Berechnungsgrundlage gehört:
‚Einkommen minus Miete‘ darf den 1,5fachen Sozialhilfesatz
nicht übersteigen. Stimmt das so? Danach wäre es ungefähr auf
Kippe…
das mit dem 1,5 fachen Sozisatz stimmt als Faustregel- allerdings rechnet da Erziehungsgeld nicht mit, somit kommt das locker hin! Eher kann das andere Problem entstehen, nämlich das die GEZ manchmal einen Nachweis über ein Einkommen besteht, das den Lebensunterhalt deckt (einfacher Sozialhilfesatz)und ansonsten ablehnt wegen Unglaubwürdigkeit - tatsächlich immer wieder erlebt, gerade bei Studenten, die ja normalerweise keinen Sozialhilfeanspruch haben…
Sollte die Studentin alleinerziehend sein und nicht mit jemandem in Lebensgemeinschaft leben, erhöht sich der Sozialhilfesatz um den Alleinerziehendenzuschlag.Damit liegt der Bedarf je nach Bundesland bei etwa 1066 DM plus Warmmiete (ohne Warmwasser und Strom). Das Einkommen liegt bei 1100 DM (Erziehungsgeld und 20 DM Freibetrag vom Kindergeld)…also GEZ- Befreiung!
Viel Glück, denn selten erlässt die GEZ ohne Probleme die Gebühren, leider…
Sollte es noch Probleme geben, bitte melden! Kenne mich aufgrund eigener erfahrung sehr gut aus! ( [email protected])