Befreiung von Pflichtversicherung Zusatzversorgung

Hallo!
Ich werde in Kürze eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst antreten. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet, und da ich bisher noch nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, habe ich, laut einem Infoblatt, die Möglichkeit zur „Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes“.
Meine Frage wäre nun konkret, welche Vor- und Nachteile ich davon hätte bzw. in welchem Fall es ratsam wäre, diese Möglichkeit zur Befreeiung in Anspruch zu nehmen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

heikosinus

Guten Tag Heiko,
wenn Sie innerhalb von drei Jahren einen Leistungsanspruch aufbauen können - was hält Sie ?
Wenn nicht, sollten Sie prüfen, wie wahrscheinlich eine Weiterbeschäftigung dort ist und dann nach Bauchschmerzen entscheiden.
Gruß
Günther

Hi Heiko,

Ich geh mal davon aus, dass Du in die ZVK VBL kommen würdest. Dort muss man 60 Beitragsmonate vorweisen können, um dann auch tatsächlich was zu bekommen.

Wie oben schon gesagt, muss man halt etwas abschätzen, ob der Vertrag verlängert wird oder Du die restlichen 24 Monate irgendwo anders arbeitest, wo Du Dich bei der ZVK VBL versichern kannst.

Auch solltest Du mal klären, wieviel tatsächlich mehr auf Deinem Konto ist, wenn Du es sein lässt. Das wird eh nicht viel sein.

Schöne Grüße, Bernhard