Meine Frau ist hochgradig Sehbehindert, 100 %, Merkzeichen RF. Sie war bisher von den Rundfunkgebühren befreit. Nun gibt es ja ein neues Rundfunkgesetz und meine Frau bekommt die Aufforderung 17.97€ Rundfunkgebühren, für 3 Monate zu zahlen. Hat da schon jemand Erfahrungen
gemacht ob dieser Betrag tatsächlich gezahlt werden muß oder ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat? Wer hatweis wie man in dieser Angelegenheit vorgehen muß? Der genannte Betrag soll angeblich schon eine Minderung enthalten. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Hallo !
Hier unter diesem LINK kannst alles darüber
ausführlich nachlesen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerg…
Gruß
HH
Ich bedanke mich recht herzlich für die schnelle Hilfe.
In einer solchen Form habe ich das von Ihnen gesendete Schreiben noch nicht gesehen. Wir send übrigends beide sehbehindert. Noch einmal danke.
Ihre Familie Kierstein
Hallo noch einmal, Familie Kierstein !
Ich bedanke mich jetzt bei Ihnen,
denn eine DANKE kommt relativ selten
von die vielen Fragestellern zurück !
Alles Gute
Hartmut
Guten Tag Otmar
Die Forderung wie von Dir geschildert ist nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag leider gesetzlich korrekt.
Dort heißt es:
Ab 01.01.2013 gelten folgende Regelungen:
- Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG.
- Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:
• Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
• hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
• behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Ob das neue Gesetz den anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht stand hält bleibt abzuwarten. Die Aussicht auf eine Reform ist gering einzuschätzen. Es kommt höchstens zu einigen Bereinigungen im Firmen- und Behördenbereich. Dort sind die Forderungen teilweise unverhältnismäßig überzogen. Und deren Lobby ist stärker als die der Privatleute.
Ich kann nur hoffen, dass sich viele meiner Handlungsweise anschließen und die Überweisungen nicht mehr abbuchen lassen, sondern einzeln jeweils nach Aufforderung und Zahlungserinnerung vorzunehmen. Zwischendurch kann ja immer wieder mal ein Einspruch gemacht werden. Die Zahlungen sollten jedoch nicht mehr als 6 Monate verzögert werden. Manchmal werde ich nur einezlne Monate überweisen und dann wieder abwarten. Mahnungen an mich habe ich mir bei der GEZ (jetzt heissen sie ja ARD ZDF Deutschlanfunk, Köln)schon verboten. Im höchsten Fall muss das Zahlungserinnerung heissen. Ein gewisser kultureller Umgangston sollte unter zivilisierten Menschen gewahrt bleiben!
Alle anderen Maßnahme machen derzeit keinen Sinn, weil keine Aussichten auf das Gewinnen eines Prozesses bestehen. Noch hat das Gesetz Rechtskraft, obwohl deutliche Anzeichen grundgesetzwidriger Inhalte und datenschutzrechtlicher Zweifel bestehen.
Beste Grüße an Dich und Deine Frau
Peter
Hallo Peter,
ich danke dir für deine Hilfe. Habe nun auch schon von anderer Seite gehört das es da wohl keine Möglichkeiten gibt und alle Widersprüche nichts nutzen werden. Ich muß an die Menschen denken denen es noch schlechter geht als meine Frau, die weder hören noch sehen können und trotzdem Rundfunkgebühren zahlen müssen. ----und das soll gerecht sein-----?
Viele herzliche Grüße sendet Dir
Otmar und Frau